Eine sogenannte „Dash-Cam“ ist ein gültiges Beweismittel im Straßenverkehr. Foto: dpa

Das Oberlandgericht Stuttgart hat nun bestätigt, dass Aufnahmen von Autokameras vor Gericht als Beweismittel bei Schadenersatzklagen herangezogen werden können.

Stuttgart - Dürfen Aufnahmen von Autokameras vor Gericht als Beweismittel bei Schadenersatzklagen herangezogen werden? Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat das in einem konkreten Einzelfall bejaht, wie die Behörde am Dienstag bestätigte. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Im Streit um einen Verkehrsunfall einigten sich beide Seiten - zwei Unfallgegner - auf einen Vergleich. Das Landgericht Rottweil hatte die Aufnahmen zuvor nicht als Beweismittel zugelassen, da sie demnach gegen das Selbstbestimmungsrecht anderer Verkehrsteilnehmer verstießen.

Der OLG-Senat hingegen zog die Aufnahmen als Beweismittel heran, betonte aber, dass er den sogenannten Dashcam-Mitschnitt des Klägers aufgrund einer Interessenabwägung „im konkreten Einzelfall tendenziell für verwertbar“ hält. Nach dem Vergleich zahlt die Unfallverursacherin zwei Drittel der Schadenssumme, der Kläger ein Drittel.

Das OLG wies in der Verhandlung beide Seiten darauf hin, dass bei einen Urteil seinerseits und einer etwaigen Revision vom Bundesgerichtshof, dieser das Ganze anders sehen könnte. Eine veröffentlichte obergerichtliche Entscheidung zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess gebe es bisher nicht, hieß es.