Der Plakatwald in Stuttgart wächst: Seit Sonntag sind die Kandidaten in der Stadt auf ihren Werbetafeln sichtbar. Foto: Leif Piechowski/Leif Piechowski

Jetzt dürfte jeder Stuttgarter wissen, dass in der Stadt eine Wahl ansteht: Die Plakate der Kandidaten zur Oberbürgermeister-Wahl im November sind über die ganze Stadt verteilt. Doch wie entscheidet sich, wer wo sein Revier markieren darf?

Stuttgart - Die Straßenlaternen Stuttgarts tragen wieder Bunt. Die Kandidaten der Oberbürgermeisterwahl haben ihre Gesichter, Parteifarben und Wahlsprüche in der ganzen Stadt verteilt, seit Sonntag ist das Plakatieren erlaubt. Die bisherigen 16 Bewerberinnen und Bewerber für die Nachfolge von OB Fritz Kuhn könnten zusammen mit fast 46.000 Werbeträgern die Landeshauptstadt fluten.

Denn: Die Stadt erlaubt 2500 kleinere „Konterfeiplakate“, 350 für Wahlinfoveranstaltungen und 20 Großplakate auf öffentlichen Flächen anzubringen. Nicht jeder Kandidat nutzt das Kontingent aus, reißt die Sichtbarkeit in der Stadt doch eine nicht unbedeutende Lücke in den Wahlkampf-Geldbeutel.

Losverfahren für Standorte

Doch wie entscheidet sich, wer wo sein Revier markieren kann? Bei den 20 großen Werbetafeln pro Kandidat gibt es 415 von der Stadt überprüfte Standorte, an denen die Konterfeis den Autofahrern nicht den Blick auf den Verkehr verstellen. Die Kandidaten haben der Stadt ihre Wunsch-Standorte mitgeteilt. Weil die besten Plätze begehrt sind, gab es ein Losverfahren zur gerechten Verteilung.

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Bei allen anderen Werbeträgern der Parteien verteilt die Stadt im öffentlichen Verkehrsraum eine Sondererlaubnis. Das Amt für öffentliche Ordnung erklärt, dass es in Stuttgart seit mehr als 15 Jahren Praxis ist, die allgemeine Wahlplakatierung sechs Wochen vor der Wahl und die anzukündigende Veranstaltungswerbung zwölf Wochen vor der Wahl zuzulassen.

Verkehr darf nicht behindert werden

Doch es gibt Einschränkungen, die Parteien dürfen nicht kreuz und quer ihre Spuren in der Stadt hinterlassen. Das kann der Fall sein, wenn ein Plakat beispielsweise die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs behindert.

Für alle Stuttgarter, die sich über die nächsten Wochen an den lächelnden Gesichtern samt Wahl-Slogans sattgesehen haben, gibt es nach der OB-Wahl relativ schnell Hoffnung. Die Wahlwerbung muss unmittelbar nach dem Urnengang entfernt werden. Dazu die Anmerkung: Die Abfallwirtschaft Stuttgart, die die Stadt sauber hält, verlangt bisher pro entferntem Plakat 25 Euro.

Bis dahin dauert es noch eine Weile. Die Wahl des Oberbürgermeisters findet am 8. November statt, 450.000 Stuttgarter sind dann zum Urnengang aufgerufen. Wenn dann keine Entscheidung fällt, bleibt der Plakatwald für die Stuttgarter noch bis zur Neuwahl am 29. November.