Bernd Vöhringer war im vergangenen Jahr mit knapp 94 Prozent wiedergewählt worden. Foto: factum/Weise

Bernd Vöhringer kann mehr als ein Jahr nach der Sindelfinger OB-Wahl seine Amtseinsetzung feiern, nachdem Fridi Miller in letzter Instanz vor Gericht verloren hat.

Böblingen - Es ist endgültig entschieden: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat den Einspruch von Fridi Miller gegen die Oberbürgermeisterwahl in Sindelfingen (Kreis Böblingen) zurückgewiesen. Damit kann Bernd Vöhringer (CDU) seine Amt offiziell übernehmen. Mit dem Beschluss bestätigte das Gericht ein Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts. Bei dieser Verhandlung hatten die Richter festgestellt, dass es keine Fehler bei der Wahl im Mai des vergangenen Jahres, zu der auch die Dauerkandidatin Miller angetreten war, gegeben habe. Das von Miller geforderte Berufungsverfahren wurde vom Verwaltungsgerichtshof nun abgelehnt. Fridi Miller beschäftigt die Gerichte noch mit weiteren Anfechtungen, darunter die Oberbürgermeisterwahlen von Böblingen und Freiburg im Breisgau.

„Ein schöner Tag: Nach der langen Wartezeit kann ich es noch gar nicht richtig glauben“, schrieb Vöhringer am Mittwoch auf seiner Facebook-Seite, wo er die Mitteilung des Verwaltungsgerichtshof veröffentlichte. Er war im vergangenen Jahr mit knapp 94 Prozent wiedergewählt worden, Miller kam auf nur 1,86 Prozent. Sie hatte ihren Einspruch damit begründet, dass der Amtsinhaber die Neutralitätspflicht verletzt habe. Außerdem sei die Wahl manipuliert worden, weil in eine Wahlkabine von außen hätte eingesehen werden können.

Miller ficht auch die OB-Wahl in Freiburg an

Seine offizielle Amtseinsetzung will Vöhringer nun nachholen, vermutlich nach den Sommerferien. „Jetzt freue ich mich sehr auf meine neue Amtszeit“, witzelte er noch im Internet – schließlich führt er bereits seit seiner Wiederwahl die Sindelfinger Stadtverwaltung, nur eben als ein sogenannter Amtsverweser.

Auch Stefan Belz (Grüne) hat im April mit diesem Titel und nicht offiziell als Oberbürgermeister im Böblinger Rathaus seinen Posten angetreten. Miller bemüht gegen ihn ebenfalls das Verwaltungsgericht. Als Amtsverweser kann ein zum Bürgermeister Gewählter seinen Job ausüben, ohne eine Entscheidung der Justiz abwarten zu müssen.

Zuletzt war die Sindelfingerin bei der OB-Wahl in Freiburg angetreten, die Martin Horn (parteilos), der im Sindelfinger Rathaus arbeitete, gewann. Auch diese Wahl ficht Miller an. Am Verwaltungsgericht hat sie außerdem Verfahren gegen die Bürgermeisterwahlen in Hemmingen (Kreis Ludwigsburg) und Schwaikheim (Rems-Murr-Kreis) angestrengt. Das Waiblinger Landratsamt ist mit einer Wahlanfechtung von ihr und Thomas Hornauer in Plüderhausen beschäftigt. Einspruch gegen eine Bürgermeisterwahl können Bürger bei den Landratsämtern oder den Regierungspräsidien einlegen. Sind sie mit der Entscheidung unzufrieden, bleibt der Rechtsweg.