Kommerzielles Hundetraining im Wald ist nicht so ohne weiteres erlaubt. Foto: Danze

Jeder darf den Wald zum Zwecke der Erholung betreten, heißt es im Gesetz. Aber wer dort Geld für Kurse oder Trainingseinheiten verlangt, muss dann doch dafür bezahlen. Ein tierischer Fall aus dem Forst.

Stuttgart - Jogger schätzen das Engagement von Julia Eicken. Die Hundetrainerin bringt ihren vierbeinigen Schülern bei, wie sie unbeeindruckt bleiben, wenn ein schwitzender Mensch an ihnen vorbeiläuft. „Der Hund darf nicht jagen“, fasst Julia Eicken die Lektion in knappen Worten zusammen. Und nicht jagen gilt im doppelten Sinn: weder Wildtiere noch Jogger.

Und weil dem Hund beide Spezies vorzugsweise im Wald begegnen, will Julia Eicken eben hier trainieren. Der Hund lernt ortsgebunden. Was auf der Wiese klappt, muss im Wald noch lange nicht gelingen. Also lehrte sie vorzugsweise im Forst und genau deshalb kam sie mit dem Gesetz in Konflikt – mit einem Gesetz, das sie bis dahin nicht kannte.

Sechs Hunde und sechs Frauchen

Was war geschehen? Julia Eicken stand wieder einmal im Wald mit sechs Hunden und sechs Frauchen. Letzen Endes waren dem Förster nicht die Hunde, sondern die geparkten Autos der Besitzerinnen aufgefallen. Also spürte er der Sache nach, entdeckte die Gruppe und verlangte die Genehmigung für das Training. Die hatte sie nicht – beantragte sie nach dieser Begegnung aber schnell. Denn weil sich die ausgebildete Hundetrainerin für die Lektionen, die sie den Vierbeinern im Wald erteilt, bezahlen lässt, benötigt sie zwei verschiedene Genehmigungen dafür, denn es handelt sich dabei um eine kommerzielle Veranstaltung auf dem Grund und Boden der Stadt. Genau das verbietet der Paragraf 37 des Waldgesetzes Baden-Württemberg. Ein Passus, der wenig bekannt ist, denn schließlich sagt das Waldgesetz auch: „Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten.“

Veranstalter nutzt die Infrastruktur

Aber Geld verdienen im Forst ist nicht so ohne weiteres erlaubt. Nur dann, wenn der Veranstalter die grundsätzliche Genehmigung für 30 Euro erhalten hat und von den Einnahmen einen gewisser Prozentsatz an den Waldbesitzer abgibt. Die Höhe wird von Fall zu Fall geregelt. „Wer den Wald kommerziell nutzen will, benutzt die Infrastruktur, die der Waldbesitzer geschaffen hat“, erklärt der stellvertretende Leiter des Forstamtes, Hagen Dilling, den Hintergrund der gesetzlichen Regelung. Die reicht von der Waldwoche des Kindergartens bis zum Lauftreff für Senioren. Der Auslegungsspielraum darüber, was noch Erholung ist und was schon Geschäft, ist breit. „Bei der Rechtsprechung kommt es auf die Beurteilung des Einzelfalls an“, sagt Dilling. Wer jedoch mit einer Veranstaltung einen Beitrag zum eigenen Lebensunterhalt verdient, hält sich nicht zum Zweck der Erholung im Wald auf. Das trifft auf die Hundetrainerin zu, denn sie verdient damit ihren Lebensunterhalt. „Ich bin verwundert, dass darüber jemand verwundert sein kann“, so Dilling.

Langer Rechtsstreit

In Julia Eickens Fall wurden vom städtischen Forstamt zehn Prozent ihrer Einnahmen beantragt. Die wollte sie nicht bezahlen, weil ihr die Behörde die entsprechende Gebührenordnung nicht vorlegte. Daraufhin wurde ihr die allgemeine Genehmigung wieder entzogen und so entwickelte sich ein Rechtsstreit zwischen der Besitzerin der Hundeschule und der Behörde, der jetzt seit einem Jahr schwelt.

Langsame Annäherung

„Ich hätte nie gedacht, dass es so lange dauern könnte“, sagt die Trainerin verärgert. „Ich will die zehn Prozent nicht auf meine Kunden abwälzen“, betont sie. Andererseits will sie aber auch nicht auf einen Teil ihrer Einnahmen verzichten.

Das Forstamt seinerseits tut sich insgesamt schwer bei der Genehmigung von Hundeschulstunden, weil dies die Erholungssuchenden stören könne. Kürzlich haben sich die Behörde und die Geschäftsfrau einen Schritt angenähert. Das Training ist dennoch bisher nicht wieder möglich. Bis Eicken und die Hunde wieder im Wald üben können, wie Zurückhaltung beim Vierbeiner geht, kann es noch dauern. Die Jogger würden es danken, wenn es bald soweit wäre.