Der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses, Wolfgang Drexler (SPD), zeigt bei einer Pressekonferenz ein Dokument. Foto: dpa

Die Landesregierung sollte den Einsatz von Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung prüfen. Das zumindest empfahlen die Abgeordneten des NSU-Untersuchungsausschusses. Nur einer enthielt sich.

Am Donnerstag, 18. Februar, diskutieren die Abgeordneten des Landtages den Bericht, den ihre Kollegen zum Abschluss ihrer Recherchen zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) geschrieben haben. Etwa ein Jahr beschäftigten sich elf Parlamentarier in einem Untersuchungsausschuss mit den Fragen, welche Verbindungen die Mitglieder der mutmaßlichen Terrorgruppe nach Baden-Württemberg hatten, mit Fragen zum Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter im April 2007 in Heilbronn, dem rassistischen Ku-Klux-Klan sowie dem Selbstmord des Neonazi-Aussteigers Florian Heilig im September 2013. Reporter unserer Zeitung haben den 997 Seiten umfassenden Report, die Protokolle der Sitzungen des Untersuchungsausschusses sowie die ihnen vorliegenden Ermittlungsakten aus dem Verfahren gegen Beate Zschäpe und ihre mutmaßliche Unterstützer ausgewertet. Ihr Ergebnis: In seiner Absolutheit sind etliche Feststellungen des Ausschusses nachweisbar falsch.

Eine Analyse von Franz Feyder, Sven Ullenbruch und Michael Weißenborn.

Ausspähung und Vorratsdatenspeicherung 

„Es ist zu überlegen, ob die Landespolizei und das Landesamt für Verfassungsschutz zum Zweck der Terrorismusbekämpfung die Befugnis zur Durchführung von Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung erhalten sollten.“ Das empfiehlt der NSU-Untersuchungsausschusses des Landtages der Landesregierung Baden-Württembergs. Bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) wird auf die Computer von Nutzern der Internet-Telefonie (zum Beispiel „Skype“) zugegriffen, um die Telekommunikationsdaten abzugreifen, bevor sie verschlüsselt werden. Mit diesem Instrument sei es möglich, „Kenntnis von klandestin agierenden Netzwerken zu erhalten“, so die Abgeordneten – also von geheim operierenden Netzwerken.

Ihnen ist bewusst, so schreiben sie, dass mit Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung „erhebliche Grundrechtseingriffe“ verbunden sind. Diese Mittel dürften daher „nur bei schwerwiegenden Bedrohungen und Gefahren für die öffentliche Sicherheit und den Bestandes Staates sowie zur Verfolgung entsprechender schwerer Straftaten“ eingesetzt werden.

Der Untersuchungsausschuss bittet deshalb die Landesregierung zu prüfen, „ob die Rechtsgrundlagen, die diese Maßnahmen erlauben, für die Sicherheitsbehörden des Landes im Polizei- und Verfassungsschutzgesetz geschaffen werden sollten“. Außer der rechtlichen Voraussetzung bedarf es dazu entsprechender Spionage-Software, die unter Begriffen wie „Staatstrojaner“ oder „Bundestrojaner“ bekannt ist. Bald auch unter dem Begriff „Landestrojaner“?

Chaos Computer Club deckt auf

Der „Chaos Computer Club“ hat am 8. Oktober 2011, zufälligerweise kurz vor dem Auffliegen der mutmaßlichen Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), staatliche Spionage-Software analysiert. Das Ergebnis: „Die untersuchten Trojaner können nicht nur höchst intime Daten ausleiten, sondern bieten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware. Aufgrund von groben Design- und Implementierungsfehlern entstehen außerdem eklatante Sicherheitslücken in den infiltrierten Rechnern, die auch Dritte ausnutzen können.“

Die politischen NSU-Rechercheure nennen kein Beispiel, wo Quellen-TKÜ oder Online-Durchsuchung im Mordfall „Kiesewetter“ oder im Todesfall „Heilig“ genutzt hätten. Faktisch war es in beiden Fällen so, dass sich die Ermittler nicht einmal zu den privaten E-Mail-Postfächern Zugang verschafft haben, um sie auf etwaige Droh-Mails zu überprüfen. Polizei und Staatsanwaltschaft haben also nicht einmal den bestehenden rechtlichen Rahmen ausgeschöpft. Tatverdächtige, bei denen solche Instrumentarien erfolgreich hätten eingesetzt werden können, gab es nach heutigem Kenntnisstand nicht. Denn Polizei und Staatsanwaltschaft hatten die bekannten NSU-Mitglieder Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe, die für den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter verantwortlich sein sollen, nicht im Visier. Auch nicht ihre angeklagten Unterstützer Andre Emminger, Ralf Wohlleben, Holger G. und Carsten S..

Vorratsdatenspeicherung bekämpfen die meisten Parteien offiziell

Das politische Reizwort der Vorratsdatenspeicherung  hat der Ausschuss vermieden und trotzdem die Landesregierung um deren Prüfung ersucht. Auch die Abgeordneten, die in die aktuellen Wahlprogrammen ihrer Parteien für die kommende Landtagswahl am 13. März genau das Gegenteil geschrieben haben. Es ist von einer Verbesserung der Ermittlungsarbeit im Bereich der Telekommunikation die Rede. In verschachteltem Bürokraten-Deutsch heißt es: „Die Landesregierung möge prüfen, ob dem verfassungsrechtlichen Gebot der effektiven Strafverfolgung zur besseren Durchsetzung verholfen werden kann, indem den Ermittlungsbehörden die Befugnis erteilt wird, auf die für eine beschränkte Zeit durch Telekommunikationsanbieter zu speichernden Daten bei schweren Straftaten zuzugreifen.“

Verständlicher wird dieser Satz durch die Spitzmarke am Ende, die unter anderem auf die Seiten 39 und 86 eines Gutachtens verweist, das der Sachverständige Professor Dr. Heinrich Amadeus Wolff für den NSU-Untersuchungsausschuss anfertigte. Auf diesen Seiten geht es unter anderem um die Vorratsdatenspeicherung.

Auch in der Expertise bleibt unklar, was eine Vorratsdatenspeicherung in den Fällen „Kiesewetter“ oder „Florian Heilig“ gebracht hätte. Von dem Hinweisgeber Florian Heilig, der 2013 in seinem Auto verbrannte, haben die Ermittler keine Verbindungsdaten erhoben, von Michèle Kiesewetter nur für die letzten 24 Stunden vor der Tat. Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten wurden auch hier nicht ausgeschöpft.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, warum die Abgeordneten hier Dinge fordern, die nicht einmal die Ermittler bei ihren Befragungen im Untersuchungsausschuss gefordert haben.