Der mutmaßliche NSU-Untersützer Ralf Wohlleben soll in Untersuchungshaft bleiben. Foto: dpa

Der mutmaßliche NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben soll in Untersuchungshaft bleiben. Die Bundesanwaltschaft hat sich gegen eine Entlassung Wohllebens ausgesprochen.

München - Die Bundesanwaltschaft hat sich gegen eine Entlassung des mutmaßlichen NSU-Unterstützers Ralf Wohlleben aus der Untersuchungshaft gewandt. In einer Stellungnahme, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, macht die Anklagebehörde Fluchtgefahr und eine zu erwartende hohe Gefängnisstrafe geltend. Außerdem habe sich der „dringende Tatverdacht“ gegen ihn mit der bisherigen Beweisaufnahme im NSU-Prozess „weiter verdichtet“.

Wohlleben muss sich derzeit vor dem Oberlandesgericht München wegen Beihilfe verantworten. Er hat nach Überzeugung der Anklage die Beschaffung der Mordwaffe vom Typ „Ceska“ in Auftrag gegeben und soll die Unterstützung für das NSU-Trio maßgeblich gesteuert haben. Mit der „Ceska“ soll der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) neun seiner zehn Mordopfer erschossen haben. Die Verteidigung Wohllebens hatte dessen Freilassung verlangt.