Die Angeklagte Beate Zschäpe sitzt im Gerichtssaal des Oberlandesgericht zwischen ihren Anwälten Hermann Borchert (l) und Mathias Grasel (r). Foto: dpa

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe hat sich in ihrem Schlusswort vor Gericht von der rechten Szene distanziert. Außerdem zerstörte sie eine vielfach geäußerte Hoffnung der Hinterbliebenen .

München - Nach mehr als fünf Jahren wird der Münchner NSU-Prozess am Mittwoch kommender Woche zu Ende gehen. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl legte am Dienstag die Urteilsverkündung auf den 11. Juli um 9.30 Uhr fest.

In ihrem von ihr selbst gesprochenen Schlusswort distanzierte sich die Hauptangeklagte Beate Zschäpe von der rechten Szene, entschuldigte sich bei den Angehörigen und bat Richter Götzl um Gnade. Zschäpe sagte an den Richter des Oberlandesgerichts gewandt: „Bitte verurteilen Sie mich nicht stellvertretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe.“

Zuvor bekräftigte sie ihre Darstellung aus dem Prozess, nicht Mittäterin an den zehn Morden und zwei Bombenanschlägen gewesen zu sein, die die Bundesanwaltschaft dem rechtsextremen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) vorwirft. Die Taten sollen nach Zschäpes Darstellung aus ihrem jahrelangen Leben im Untergrund allein in Verantwortung der im November 2011 mutmaßlich durch Suizid ums Leben gekommenen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gelegen haben.

Im Schlusswort zerstört sie Hoffnung der Hinterbliebenen

Zschäpe zerstörte in ihrem Schlusswort auch die vielfach geäußerten Hoffnungen der Hinterbliebenen der NSU-Mordopfer, noch Antwort auf die Frage zu bekommen, warum ausgerechnet ihre Angehörigen getötet wurde. Sie hatte und habe auch aktuell keine Kenntnis darüber, warum genau diese Menschen als Opfer ausgewählt wurden. „Hätte ich weitere Kenntnisse, würde ich sie spätestens jetzt hier preisgeben, da es für mich keinerlei Grund mehr gibt, irgendetwas zu verschweigen.“

Der 43 Jahre alten Zschäpe droht wegen der Tatserie eine Inhaftierung bis ins hohe Alter. Die Bundesanwaltschaft fordert für sie eine lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und eine anschließende Sicherungsverwahrung. Neue Erkenntnisse zu der Tatserie brachte das jedem Angehörigen noch vor dem Urteil zustehende Recht auf ein letztes Wort bei Zschäpe nicht. Vor allem versuchte Zschäpe ihr viel kritisiertes Schweigen in dem Prozess und ihr Gesamtverhalten zu verteidigen.

„Ich habe das Gefühl, dass jedes Wort, und sei es von mir noch so ernst und ehrlich gemeint, falsch beziehungsweise mir nachteilig ausgelegt wird“, sagte Zschäpe. Dies sei auch „der hauptsächliche Grund“ dafür, weshalb sie nur eine schriftliche Erklärung zu den Tatvorwürfen abgegeben habe. Zu dem Zeitpunkt dieser Erklärung habe ihr zudem längst an der nötigen „körperlichen und seelischen Kraft“ gefehlt.

Zschäpe sagt, sie sei „ein mitfühlender Mensch“

Indirekt machte Zschäpe ihre ursprünglichen Verteidiger für ihr langes Schweigen in dem seit Mai 2013 laufenden Prozess verantwortlich. Sie gehe davon aus, dass zu Beginn des Prozesses eine Aussage noch möglich gewesen wäre - die ursprünglichen Verteidiger hatten ihr aber davon abgeraten. Zschäpe sagte, sie entschuldige sich „für all das Leid, was ich verursacht habe“. Sie habe erst nach und nach im NSU-Prozess das ganze Ausmaß der Taten erfasst. Diese bezeichnete Zschäpe aber als „Taten von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos“.

Sie wolle nun nur noch eines: „Einen Abschluss finden, um irgendwann ein Leben ohne Abhängigkeit, ohne Gewalt und Ängste jeglicher Art führen zu können.“ Sie sei sehr wohl „ein mitfühlender Mensch“ und habe den Schmerz, die Verzweiflung und Wut der Angehörigen sehen können. Mit der rechten Szene habe sie „unwiderruflich abgeschlossen“. Von den vier mitangeklagten mutmaßlichen NSU-Helfern nutzten drei die Gelegenheit zu einem letzten Wort. Nur der Neonazi André E. verzichtete darauf.