Weil sie im NSU-Ausschuss des Landtags den Namen eines Zeugens nicht nennen will, muss eine Anwältin ein Ordnungsgeld von 1000 Euro zahlen. Foto: dpa

Eine Anwältin verschweigt im NSU-Ausschuss des Landtags den Namen eines Zeugens und muss ein hohes Ordnungsgeld zahlen. Ihr droht nun noch weiterer Ärger.

Stuttgart - Weil sie im NSU-Ausschuss des Landtags den Namen eines Zeugens nicht nennen will, muss eine Anwältin ein Ordnungsgeld von 1000 Euro zahlen. Der Ausschuss teilte am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Stuttgart vom 28. Februar mit. Demnach hat die Frau kein Zeugnisverweigerungsrecht. Dies hatte auch schon das Amtsgericht Stuttgart als Vorinstanz so gesehen. Die Anwältin soll nun in einer der kommenden Sitzungen geladen werden, sagte Ausschusschef Wolfgang Drexler (SPD).

Die Rechtsanwältin hatte am 20. März 2017 öffentlich Spekulationen um die angebliche Anwesenheit ausländischer Geheimdienste am Todestag der Polizistin Michèle Kiesewetter in Heilbronn befeuert. Eine Kontaktperson habe ihr erklärt, es sei am 25. April 2007 auf der Theresienwiese um ein Waffengeschäft gegangen. Den Namen ihrer Kontaktperson wollte die Frau aber nicht nennen. Das Landgericht urteilte laut NSU-Ausschuss, es seien keine konkreten Anhaltspunkte vorgetragen worden und auch keine Anhaltspunkte ersichtlich, wonach ernsthaft eine Gefahr für Leib und Leben zu befürchten wäre.

Weiteres Ordnungsgeld droht

Sollte die Anwältin vor dem Ausschuss weiter schweigen, kann kein weiteres Ordnungsgeld verhängt werden. Nach Angaben eines Landtagssprechers wäre dann aber theoretisch möglich, dass der Ausschuss eine Beugehaft beantragt.

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass die Rechtsterroristen des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU) für zehn Morde zwischen 2000 und 2007 verantwortlich sind, auch an der Polizistin Michèle Kiesewetter im Jahr 2007. Sowohl amerikanische als auch deutsche Behörden hatten wiederholt beteuert, es habe am 25. April 2007 keinen Einsatz gegen Islamisten in Heilbronn gegeben.