Retter müssen Patienten in die Klinik bringen, damit es Geld gibt. Foto: /Lichtgut/Max Kovalenko

Wer den Notruf wählt, dann aber nicht ins Krankenhaus muss, kann auf den Einsatzkosten sitzen bleiben. Patienten können das Problem nicht erkennen. Ein Fall aus Stuttgart enthüllt eine Lücke im System.

Stuttgart - Friedrich Müller (Name geändert) macht sich Sorgen. Es ist ein Abend Mitte Juni. Seine Frau hat seit einer Stunde starkes Nasenbluten. Der 78-Jährigen geht es schlecht, alle Gegenmaßnahmen bringen nichts. Dem Ehemann wird es mulmig. In die Notfallpraxis bringen will er seine Frau in diesem Zustand nicht. Er wählt den Notruf 112 und bittet um Hilfe.

Kurze Zeit später klingelt es. Friedrich Müller öffnet die Tür, zwei Helfer in Uniform betreten das Haus in Hedelfingen. Sie messen den Blutdruck der Patientin, das Nasenbluten lässt zu diesem Zeitpunkt nach und hört schließlich auf. Es stellt sich die Frage, was jetzt passieren soll. Die Retter wollen die Frau zur Sicherheit ins Krankenhaus bringen. Die möchte lieber noch abwarten. „Wir haben mit den Helfern vereinbart, dass sie erst einmal zu Hause bleibt und wir uns wieder melden, falls das Nasenbluten noch einmal anfängt, damit sie in eine Klinik gebracht wird“, erzählt Müller. Man habe damit der 78-Jährigen den Krankenhausaufenthalt und auch dem Gesundheitssystem womöglich unnötige Kosten ersparen wollen. Die Nacht verläuft danach ruhig, für das Ehepaar ist die Sache abgehakt.

Bis eine Woche später eine Rechnung ins Haus flattert. Das Ehepaar soll 127 Euro für die „ambulante Versorgung“ bezahlen. Man ist konsterniert. Die Müllers sind gesetzlich versichert und rufen ihre Krankenkasse an. Dort erfahren sie, dass man solche Einsätze grundsätzlich nicht bezahle. „Uns geht es nicht ums Geld“, sagen sie. Aber es könne doch nicht angehen, dass Patienten im Notfall arglos die 112 wählten und dann vor solchen Problemen stünden.

Für ambulante Versorgung gibt’s kein Geld

Nachfragen bei der Stadt und dem Deutschen Roten Kreuz, die gemeinsam die Stuttgarter Leitstelle betreiben, zeigen: Es war am fraglichen Abend gar kein Rettungswagen in Hedelfingen. Die Leitstelle habe den Einsatz „nicht als Notfall eingeschätzt“ und deshalb einen Krankentransportwagen (KTW) eines privaten Betreibers hingeschickt, heißt es beim Roten Kreuz. KTW kommen sonst für die Fahrten von Patienten in Kliniken zum Einsatz, zum Beispiel bei Verlegungen oder Transporten zur Dialyse.

Das betroffene Unternehmen bestätigt den Vorgang. Und man weist dort darauf hin, dass man bei solchen Einsätzen in der Klemme stecke. „Wir bekommen als Krankentransportorganisation von den Kassen nur den Transport bezahlt“, sagt der Geschäftsführer. Für ambulante Einsätze wie in Hedelfingen erhalte man genauso wie alle anderen Organisationen nichts. Beim Roten Kreuz betont man, solche Einsätze werte man als Leerfahrt. Sei man selbst betroffen, stelle man Patienten keine Rechnung aus.

Das sieht bei dem privaten Unternehmen anders aus. „Eigentlich dürfen die Leitstellen uns keine solchen Notfalleinsätze übermitteln, dazu gibt es eine Anweisung des Innenministeriums“, sagt er. Gerade in Stuttgart und Esslingen passiere das in normalen Zeiten aber dennoch 15- bis 20-Mal am Tag. Und dann sei man gesetzlich verpflichtet zu helfen. Weil man so nicht arbeiten könne, sei man dazu übergegangen, Rechnungen für diese Einsätze zu schreiben. „Das schlägt dann bei den Menschen auf, die nichts dafür können“, sagt der Geschäftsführer. Man weise seit Jahren auf diese Lücke im System hin, ohne dass sich etwas ändere. Er vermutet, dass damit der Mangel an Rettungswagen aufgefangen werden soll.

Kommen zu viele Patienten in die Klinik?

Für Patienten könnte sich das Problem nicht nur finanziell auswirken. Denn in der Praxis liegt eine simple Lösung nahe. „Eigentlich müsste ich meine Mitarbeiter dazu anhalten, jeden Patienten ins Krankenhaus zu bringen, egal, ob das nötig ist oder nicht“, so der Experte. Das tue er nicht, aber man könne nie sagen, wie oft das bei den diversen Anbietern am Markt passiere.

Bei der Stadt als Rechtsaufsicht über den Rettungsdienst betont man, Krankentransportwagen würden nicht regelmäßig statt eines Rettungswagens zu Notfällen geschickt. Im ersten Halbjahr sei das nur in acht Fällen vorgekommen, weil kein Rettungswagen frei und Eile geboten gewesen sei. Zusätzlich seien KTW 225-mal als sogenannte First Responder zum Einsatz gekommen – um die Wartezeit bis zum Eintreffen eines Notarztes oder Rettungswagens zu überbrücken.

Die Haltung des Innenministeriums ist deutlich. Leitstellen dürfen KTW nur dann hilfsweise in der Notfallrettung einsetzen, wenn dadurch der Zeitraum bis zum Eintreffen des Rettungswagens sinnvoll überbrückt werden kann. „Das dürfte nur bei Lebensgefahr oder schwerer Gesundheitsgefahr vorliegen. Eine regelhafte Alarmierung als First Responder ist nicht zulässig“, sagt Sprecher Carsten Dehner. Man habe vor einiger Zeit aufgrund einer dementsprechenden Beschwerde an die Selbstverwaltung aus Krankenkassen und Rettungsorganisationen appelliert, für das Problem der Leerfahrten „eine finanzielle Lösung zu finden“.

Größte Krankenkasse sieht Handlungsbedarf

Auch die AOK als größte Kasse im Land, die im Hedelfinger Fall nicht beteiligt war, hat eine klare Meinung. „Ambulante Versorgungen am Einsatzort, die keinen Transport erfordern, sind vom gesetzlichen Leistungsumfang der Krankenkassen nicht erfasst“, sagt ein Sprecher. Die Reduzierung des Rettungsdienstes auf eine Transportleistung erscheine „aus heutiger Sicht überholt und wird dem Verständnis eines modernen Rettungsdienstes nicht mehr gerecht“. Zwar sehe man in Baden-Württemberg solche Fehleinsätze in gewissem Umfang durch Kostenbudgets abgedeckt, doch es bedürfe einer bundesweiten Neuregelung. Das Gesundheitsministerium in Berlin habe eine Lösung in Aussicht gestellt.

Patienten können zur sicheren Vermeidung einer Rechnung bis dahin nur eines tun: sich ins Krankenhaus bringen lassen.