Mehr als 17 000 Arbeitnehmer zählen zur Konzernzentrale von Daimler. Foto: dpa/Marijan Murat

Das Landesarbeitsgericht erklärt die Betriebsratsabstimmung von März 2018 im Bereich der Zentrale für unwirksam. Nun könnte der Konflikt vor dem Bundesarbeitsgericht landen. Das Unternehmen und der Betriebsrat reagieren zunächst wortkarg.

Stuttgart - Nach dem Arbeitsgericht Stuttgart hat nun auch das Landesarbeitsgericht (LAG) die Betriebsratswahl in der Zentrale von Daimler für unwirksam erklärt. Bei der Abstimmung am 1. März 2018 wurde auch aus der Sicht des nächsthöheren Instanz gegen wesentliche Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes verstoßen.