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Nach langem Ringen hat der baden- württembergische Landtag dem neuen Nichtraucherschutzgesetz zugestimmt. Danach soll es künftig Ausnahmen für Eckkneipen beim Rauchverbot geben.

Stuttgart - Nach langem Ringen hat der baden- württembergische Landtag mit den Stimmen der CDU/FDP-Koalition dem neuen Nichtraucherschutzgesetz zugestimmt. Das Gesetz tritt nach Angaben des Sozialministeriums aller Voraussicht nach am 7. März in Kraft. Danach soll es künftig Ausnahmen für Eckkneipen beim Rauchverbot geben. Die Wirte dieser höchstens 75 Quadratmeter großen Gaststätten mit nur einem Raum können selbst entscheiden, ob in ihrem Lokal geraucht werden darf.

SPD und Grüne lehnten das Gesetz am Mittwoch im Stuttgarter Landtag erneut als inkonsequent ab und plädierten für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie. Ulla Haußmann (SPD) sagte mit Blick auf das gefährliche Passivrauchen in Innenräumen, die Koalition habe "eine große Chance vertan". Dagegen sprachen Sozialministerin Monika Stolz (CDU) und FDP-Fraktionschef Ulrich Noll von einem ausgewogenen Ausgleich der Interessen von Nichtrauchern und Gastronomie.

Jugendliche unter 18 Jahren haben zu Raucherkneipen keinen Zutritt. Dort dürfen außerdem nur "kalte Speisen einfacher Art zum Verzehr an Ort und Stelle" angeboten werden. Bei Nichtbeachtung des Gesetzes droht eine Geldbuße bis zu 2500 Euro. Im Wiederholungsfall innerhalb eines Jahres kann die Strafe bis zu 5000 Euro betragen.

Die Neuregelung war nötig, weil das Bundesverfassungsgericht das bisherige Gesetz beanstandet hatte - unter anderem weil Restaurants und Kneipen mit nur einem Raum zu einem absoluten Rauchverbot gezwungen waren. Gaststätten, die Möglichkeiten zur räumlichen Trennung hatten, durften dagegen einen Raucherraum einrichten.