Die Grundbücher wurden inzwischen digital erfasst Foto: dpa

Die vom Land für 2017 verfügte Grundbuch- und Notariatsreform wird um ein Jahr vorgezogen.

Stuttgart - Die vom Land für 2017 verfügte Grundbuch- und Notariatsreform wird um ein Jahr vorgezogen. Die Reform würde damit bereits von Januar 20116 an dazu führen, dass Grundbücher aus der Landeshauptstadt nur noch bei den Amtsgerichten Waiblingen und Böblingen eingesehen werden können. Bisher ist das in der Innenstadt und in den Bezirken Weilimdorf, Botnang und Plieningen, Vaihingen, Zuffenhausen, Möhringen, Bad Cannstatt und Untertürkheim sowie in Feuerbach, Obertürkheim, Mühlhausen, Rohr, Sillenbuch und Stammheim möglich. Die Grundbuchämter sollen laut Justizministerium in dieser Reihenfolge geschlossen werden. Die Grundbücher für den Bezirk des Amtsgerichts Stuttgart werden künftig beim Amtsgericht Böblingen, die für den Bezirk des Amtsgerichts Bad Cannstatt beim Amtsgericht Waiblingen geführt werden.

Damit die Informationen aus den Grundbüchern auch künftig in Stuttgart vorliegen, nutzt die Stadt die Möglichkeit, eine sogenannte Einsichtsstelle zu schaffen. Sie soll vom 1. Januar 2016 an beim Stadtmessungsamt in der Kronenstraße 20 angesiedelt sein, und zwar im Kundenzentrum, in dem man schon heute Auskunft aus dem Liegenschaftskataster erhält. Durch die neue Aufgabe wird dort mit täglich 25 Anfragen gerechnet. Um sie bearbeiten zu können, schafft die Stadt eine Stelle, die im Haushalt mit 50 500 Euro veranschlagt werden wird. Durch die Auflösung der bisher 15 Grundbuchämter sollen sich Einsparungen beim Gebäudeaufwand in Höhe von 700 000 Euro ergeben.