Neues Urteil im Staufen-Komplex. Der Angeklagte kommt auch nach der Verbüßung seiner Haft nicht frei. Foto: dpa/Patrick Seeger

Die Neuauflage des Prozesses gegen einen der Täter des Kindesmissbrauchsfalls in Staufen bringt keine neuen Erkenntnisse, aber in einem entscheidenden Punkt ein anderes Ergebnis. Das ist kein gutes Zeugnis für die erste Instanz, kommentiert unser Autor Eberhard Wein.

Freiburg - Derselbe Angeklagte, derselbe Gerichtssaal, dieselbe unfassbare Tat – dennoch kommt die 16. Große Strafkammer des Freiburger Landgerichts in ihrem jetzt ergangenen Urteil zum Staufener Missbrauchsfall in einem entscheidenden Punkt zu einem anderen Ergebnis als die Jugendschutzkammer, die vor zwei Jahren zu Gericht gesessen hatte. Sie hatte in ihrem Urteil gegen den heute 36-jährigen Spanier, der mehrmals nach Deutschland gereist war, dabei mit Geld um sich geschmissen und den damals neunjährigen Buben mit Erlaubnis seiner Eltern brutal vergewaltigt hatte, auf die Anordnung einer Sicherungsverwahrung verzichtet.