250 bis 300 Bons fallen an einem Samstag in der Bäckerei Weber an. Foto: Gottfried Stoppel

Ab Januar müssen Betriebe zwingend einen Kassenbon ausdrucken – selbst dann, wenn nur eine Brezel über den Ladentisch geht. Wohin das führt, demonstriert ein Bio-Bäcker aus dem Rems-Murr-Kreis.

Winnenden - Das Geflatter hört nicht auf. Kassenbon um Kassenbon fliegt aus der Kiste und landet auf den Boden der Biobäckerei Weber in Winnenden. Zum Schluss liegt ein beachtlicher Haufen im Verkaufsraum vor der Theke. „Lass’ sie ruhig ein bisschen liegen“, meint Klaus Späth, einer der beiden Geschäftsführer der Bäckerei. Die Kunden sollen die Zettel ruhig sehen – das ist schließlich das Ziel der Aktion.

Am Montag hat die Bäckerei damit gegen die Bonpflicht demonstriert, die ab Januar gelten soll. Hintergrund ist das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“, gemeinhin auch als „Kassengesetz 2020“ bekannt. Wer auch immer etwas verkauft oder Dienstleistungen anbietet, muss künftig immer einen Kassenbon ausdrucken. Und zwar auch dann, wenn nur eine einzige Brezel über die Theke geht. Bislang hatte die Bäckerei ihre Kunden gefragt, ob sie einen Kassenzettel brauchen.

Bis zu 300 Bons am Tag – die meisten würden sinnlos ausgedruckt

Eine Aufbewahrungspflicht gebe es für die ausgedruckten Bons aber nicht, sagt Späth – und da kaum ein Kunde beim Brotkauf nach dem Bon verlange, würden schätzungsweise acht von zehn Kassenzetteln im Müll landen. „Bei uns würden dann unter der Woche rund 200 Bons anfallen, samstags sind es im Schnitt 250 bis 300“, sagt Klaus Späth. Hochgerechnet seien das pro Jahr 60 000 Kassenzettel, die in den meisten Fällen ungelesen weggeworfen werden müssten.

„Wir drucken ja auf normalem Papier. Viele andere Betriebe nehmen Thermopapier – das ist giftig und darf nicht ins Altpapier“, sagt Späth. Er befürchtet durch das neue Gesetz nicht nur großen Mehraufwand, sondern auch Ressourcenverschwendung und ein gehöriges Abfallproblem. „Und das in einer Zeit, in der die Umweltproblematik endlich einmal bei vielen Menschen im Bewusstsein angekommen ist.“

Angestoßen wurde die Protestaktion vom Verein „Die Freien Bäcker“, der sich unter anderem als Sprachrohr kleiner Betriebe versteht. „Zeitgleich zu uns haben rund ein Dutzend anderer Bäckereien über ganz Deutschland dieselbe Aktion gemacht“, sagt Späth.

„Man will uns kleinen Betrieben das Leben schwer machen“

Das Gesetz soll verhindern, dass Geschäfte an der Steuer vorbei geschlossen werden und dem Fiskus damit Einnahmen entgehen. Dafür sei die Bonpflicht aber unerheblich, findet Späth. Denn die Kasse zeichne – wie im Gesetz vorgeschrieben – ohnehin jede Transaktion lückenlos auf. „Da ist eine Speicherkarte drin, die jederzeit ausgelesen werden kann.“

Der Winnender Bäcker fühlt sich von der Politik im Stich gelassen: „Wir werden mit einer Vorschrift nach der anderen zugemüllt. Wenn man bösartig wäre, könnte man meinen, man will uns kleinen Betrieben das Leben gezielt schwer machen, um den Weg für die großen Player frei zu machen“, schimpft Späth.

Ausnahmen von der Bonpflicht sind möglich

Ausnahmen von der neuen, unbeliebten Regel sind möglich. Denn im Gesetz steht auch: „Bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen können die Finanzbehörden [...] von einer Belegausgabepflicht befreien.“ Jedoch scheint das mehr schlecht als recht zu funktionieren: „Es haben schon einige von uns Ausnahmen beantragt, doch sie wurden vertröstet. Die Finanzämter warten noch auf Anweisungen“, erklärt Späth.

Einige Hoffnungen von ihm und seinen Mitstreitern liegen nun auf der Bäckerinnung. Diese versuche derzeit, auf Bundesebene für alle Bäckereien eine Ausnahmeregel zu erreichen. Ob sie damit Erfolg hat, steht in den Zimtsternen.