In Bussen und Bahnen gilt künftig bundesweit die 3G-Regel. Foto: dpa/Oliver Berg

Der Bundestag hat am Donnerstag über das neue Infektionsschutzgesetz beraten – und es beschlossen. Nun hat es der Bundesrat abgesegnet. Was steht drin?

Berlin - Bund und Länder ziehen in der Corona-Pandemie wieder stärker an einem Strang: Die Länderregierungschefs einigten sich am Donnerstag mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) auf eine einheitliche Anwendung der 2G-Regeln und bekannten sich zu 3G am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Letztere Maßnahmen stehen im neuen Infektionsschutzgesetz, das der Bundestag ebenfalls am Donnerstag beschlossen hat. Am Freitag hat der Bundesrat das Gesetzt schließlich abgesegnet. Was bedeutet das nun?

Einheitliche 2G-Regel je nach Hospitalisierungsrate

Ab einer Hospitalisierungsrate von 3,0 in einem Bundesland wird für Ungeimpfte die 2G-Regel angewandt - das heißt, sie müssen geimpft oder genesen sein. Dies gilt im Freizeit- und Kulturbereich, bei Sport- und anderen Veranstaltungen sowie bei körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen. 

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Wird der Schwellenwert von 6,0 überschritten, soll es Erleichterungen auch für Geimpfte und Genesene nur dann geben, wenn sie ein negatives Testergebnis vorlegen (2G-Plus). Das soll insbesondere in Diskotheken, Clubs und Bars gelten. Sofern der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von den vorstehenden Regelungen wieder abgesehen werden. 

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Ab einer Rate von 9,0 können die Länder weitergehende Verschärfungen wie Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte einführen - und dabei die Länderöffnungsklauel aus dem Infektionsschutzgesetz anwenden. Die Hospitalisierungsrate gibt die Zahl der Menschen an, die binnen sieben Tagen wegen einer Corona-Infektion in einem Krankenhaus aufgenommen wurden - bezogen auf 100.000 Einwohner. 

Mehr Impfungen

Impfstoff gibt es genug. Der Flaschenhals im System sind unzureichende Impf-Kapazitäten. Das soll sich ändern, Bund und Länder wollen die Angebote massiv ausweiten und planen einen „nationalen Kraftakt“. Die Chefs der Staatskanzleien sollen gemeinsam mit den Gesundheitsministern rasch Details klären. Impfangebote soll es künftig unter anderem von mobilen Impfteams, Impfzentren, Krankenhäusern, Praxen, Gesundheitsämtern und Betriebsärzten geben. Ob künftig auch Apotheker impfen, bleibt offen. Ziel der Offensive ist es, die Impflücken zu schließen und 27 Millionen Menschen eine Auffrischungsimpfung (Booster) verabreichen zu können. Außerdem sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um auch Kinder zwischen fünf und elf Jahren zu impfen. Dafür stehen allerdings noch die Impfstoff-Zulassung sowie eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission aus.

3G-Regel in öffentliche Verkehrsmittel

In Bussen und Bahnen gilt künftig bundesweit die 3G-Regel. Die Fahrgäste müssen also einen negativen Test vorlegen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Die Regelung gilt auch für Inlandsflüge, ausgenommen sind hingegen Taxen und die Schülerbeförderung. 

3G am Arbeitsplatz

Nach den Vorstellungen der Ampel-Parteien sollen nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete Zugang zum Arbeitsplatz haben.

Beschäftigte müssen ihrem Arbeitgeber einen Impfnachweis oder Genesenennachweis vorlegen. Sind sie weder geimpft noch genesen, müssen sie täglich vor Betreten ihres Arbeitsplatzes einen aktuellen Corona-Test vorlegen. 

Wenn sich Beschäftigte der 3G-Regel entziehen, muss der Arbeitgeber versuchen, ein Arbeiten ohne direkten Kontakt zu anderen Mitarbeitern zu ermöglichen. Ist das nicht möglich, droht den Betroffen Lohnverlust - und im Zweifelsfall sogar die Kündigung. Zudem gilt wieder die Homeoffice-Pflicht: Arbeitgeber müssen das Arbeiten von Zuhause aus anbieten, Arbeitnehmer müssen dies annehmen - wo immer es möglich ist.

Pflegeheime und Kliniken

Zugang zu Pflegeheimen, Kliniken und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sollen Beschäftigte und Besucher nur mit einem tagesaktuellen negativen Test erhalten.

Homeoffice

Die Homeoffice-Pflicht kommt zurück. 

Schnelltests

Corona-Schnelltests bleiben für die Bürger kostenlos.

Länderklausel

Die Länder können künftig Auflagen oder Verbote für Veranstaltungen in Freizeit, Kultur und Sport verhängen. Dafür müssen aber die jeweiligen Landtage zustimmen. Dazu gehören auch Personenbeschränkungen für Betriebe, Einrichtungen oder Veranstaltungen sowie Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum. 

Generelle Schließungen von Schulen, Geschäften oder Gastronomie sowie Ausgangssperren soll es nicht mehr geben. Im konkreten Fall kann es aber durchaus zu Absagen kommen. Das gilt etwa auch für Weihnachtsmärkte oder Gottesdienste.  

Welche Rolle spielt der Bundesrat?

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte sich unzufrieden damit gezeigt, dass im neuen Gesetz einige Handlungsmöglichkeiten fehlen, die es im bisherigen noch gibt: Dazu gehören Ausgangssperren und pauschale Schließungen. 

Die Länder können aber Verordnungen nach dem bisherigen Gesetz noch bis zum 15. Dezember anwenden. Bis dahin soll das neue Gesetz evaluiert werden, danach könnte es wieder verschärft werden.