Innerorts drohen nun schneller Fahrverbote. Foto: 7aktuell.de// Kevin Lermer

Der Bundesrat hat einer ganzen Reihe von Änderungen in der Straßenverkehrsordnung zugestimmt. Damit wird künftig nicht nur das Falschparken um einiges teurer.

Berlin - Besserer Schutz von Radfahrern und härtere Strafen für Parkverstöße oder die Blockade von Rettungsgassen: Die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen und mehr Menschen dazu ermutigen, auf Autofahrten zu verzichten. Gegenüber der ursprünglichen Fassung von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) stimmte der Bundesrat am Freitag auf einige Änderungen - unter anderem zu Fahrgemeinschaften. Der Überblick:

Radverkehr

Wenn Autofahrer unerlaubt Fahrrad- oder auch Gehwege blockieren, kommt sie dies künftig teurer als bislang zu stehen. Für das verbotswidrige Parken werden ebenso wie für das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen oder in zweiter Reihe Geldbußen von bis zu 100 Euro fällig. Bislang sind es 15 Euro.

Bei schwereren Verstößen wird es außerdem einen Punkt in Flensburg geben - etwa wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die Einstufung des Verstoßes soll dabei durch die zuständigen Behörden vor Ort erfolgen.

Beim Überholen von Radfahrern müssen Autofahrer künftig mehr Vorsicht walten lassen: Innerorts müssen sie einen Mindestüberholabstand von 1,5 Metern einhalten, außerorts gelten zwei Meter Abstand. Bisher schreibt die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.

Zugleich zielt die Novelle darauf ab, den Radverkehr durch eine Reihe von Maßnahmen attraktiver zu machen: So wird etwa ein gesonderter Grünpfeil an Ampeln allein für Radfahrer eingeführt. Zudem sollen Behörden stärker prüfen, ob Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrer geöffnet werden können; auch die Einrichtung von speziellen Fahrradzonen soll erleichtert werden. 

Rettungsgassen

Bei Rettungsgassen soll es künftig geahndet werden, wenn der eigentlich für die Einsatzkräfte reservierte Fahrweg genutzt oder wenn keine Notfallspur gebildet wird. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro - und außerdem ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. 

Zuletzt waren immer wieder Fälle bekannt geworden, in denen für die Helfer nach Unfällen wertvolle Zeit verloren ging, etwa weil Autofahrer die Rettungsgasse blockierten oder Schaulustige das Durchkommen behinderten und die Retter teils sogar beschimpften.

Tempo- und Parkverstöße

Künftig wird schon bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen als bisher ein Monat Fahrverbot verhängt. Dies gilt innerorts bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h. Innerorts müssen Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen außerdem beim Rechtsabbiegen auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen.

Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss statt 35 künftig 55 Euro bezahlen. Außerdem wird ein neuer Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für Elektroautos eingeführt - das Verwarngeld beträgt hier 55 Euro.

Auch unnötige Lärm- und Abgasbelästigung, sogenanntes „Auto-Posing“, wird teurer - künftig könnten statt 20 Euro bis zu 100 Euro fällig werden.

Carsharing und Änderungswünsche des Bundesrats

Auch Fahrgemeinschaften sollen privilegiert werden - und etwa bevorzugt parken dürfen. Vorgesehen war von der Bundesregierung auch die Freigabe von Busspuren für Pkw mit mindestens drei Insassen. Dies wiederum hatte zu Debatten geführt, ob dadurch der ÖPNV ausgebremst werden könnte. 

Der Bundesrat zeigte sich mit der Freigabe nun nicht einverstanden. Auch das Verbot, Fahrräder am Straßenrand zu parken, möchte die Länderkammer aus der Regierungsverordnung streichen lassen. Zahlreiche Anpassungen fordert der Bundesrat zudem bei den Bußgeldregeln, um das System gerechter zu gestalten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen - so verlangt er etwa, das Bußgeld für Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen auf bis zu 100 Euro deutlich zu erhöhen.

Ab wann gelten die Änderungen

Die Bundesregierung hat dem Bundesrat zufolge bereits angekündigt, dass sie die beschlossenen Änderungen schnellstmöglich umsetzen und den Text dann im Bundesgesetzblatt verkünden wird. Die Verordnung soll dann am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Was sagen die Kritiker?

Der ökologisch orientierte Verkehrsclub Deutschland (VCD) beklagt unter anderem, dass der Bundesrat den Antrag ablehnte, wonach Kommunen für Parkausweise für Anwohner künftig bis zu 240 Euro verlangen können sollten. Damit sei eine Chance vertan, „die Kosten für den öffentlichen Raum gerechter zu verteilen“. Angesichts überfüllter Städte und explodierender Mieten dürfe Straßenraum „nicht billig sein“.

Auch der Vorschlag, dass Kommunen Sicherheitszonen einrichten können, in denen nur Lkw mit Abbiegeassistent fahren dürfen, sei nicht berücksichtigt worden. Dabei komme es immer wieder zu Todesfällen, weil Fußgänger oder Radfahrer in den toten Winkel von Lkw-Fahrern geraten.