Wer eine Rettungsgasse für seine eigenen Zwecke nutzt, wird künftig härter bestraft. Foto: dpa

Rettungsgassen, illegales Parken und Halten – gleich bei mehreren Verkehrssünden werden Autofahrer künftig härter bestraft. Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch entsprechende Vorschläge aus dem Verkehrsministerium.

Berlin - Verkehrssünder müssen sich auf härtere Strafen einstellen, wenn sie Rettungsgassen nutzen oder falsch parken und halten. Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Vorschlag von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Demnach steigen die Geldbußen für das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf sogenannten Schutzstreifen für Radfahrer und in zweiter Reihe - dafür sollen künftig bis zu 100 Euro fällig werden.

Die Erhöhung soll noch 2019 in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden, wie das Ministerium mitteilte. Die Länder müssen noch zustimmen.

So sieht es bei der Rettungsgasse aus

Wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, etwas kaputtgeht oder jemand länger als eine Stunde im verbotenen Bereich parkt, soll auch ein Punkt im Fahreignungsregister möglich sein - meist sagt man „Punkt in Flensburg“.

Wenn Autofahrer unerlaubt durch eine Rettungsgasse fahren, soll das künftig genauso verfolgt und bestraft werden, wie wenn sie keine solche Gasse bilden. Es drohen dann Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Durch die Rettungsgasse sollen etwa Notärzte, Feuerwehr und Polizei zu einer Unfallstelle kommen können, auch wenn viel Verkehr ist. Fälle, in denen Autofahrer durch die Rettungsgasse fahren, um einen Stau zu vermeiden, sorgen immer wieder für Empörung.

Das Bundeskabinett beschloss weitere Änderungen für den Straßenverkehr - darunter auch die sehr umstrittene Möglichkeit, Busspuren für Pkw zu öffnen, in denen mindestens drei Menschen sitzen. Das soll es attraktiver machen, Fahrgemeinschaften zu bilden.