Hier die Gedenkstätte für das Opfer, dort der immer noch andauernde Prozess gegen den Täter. Foto: Sigerist

Ein 29-Jähriger hat im Jahr 2007 einen jungen Mann getötet, zerstückelt, die Körperteile in Beton gegossen und im Neckar versenkt. Nun muss das Landgericht sein Urteil erneut überdenken und klären, ob der Täter nach der Haftentlassung in Sicherungsverwahrung kommt.

Stuttgart - In dem unter der Bezeichnung „Zementmord“ bekannt gewordenen Fall muss das Landgericht Karlsruhe nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe erneut darüber befinden, ob der heute 29 Jahre alte Täter nach dem Verbüßen seiner Jugendstrafe in die Psychiatrie eingewiesen werden kann. Bis dahin bleibt er in Haft. Seit 26. August 2017 hat Deniz E. seine Jugendstrafe vollständig verbüßt. Die anschließende Einweisung in die Psychiatrie ist im Juni 2017 vom Landgericht Karlsruhe erlassen worden, allerdings hatte das Gericht das erforderliche Sachverständigengutachten nicht eingeholt. Daraufhin stellte der Mörder den Antrag, die Anordnung aufzuheben. Dem kam das Landgericht Karlsruhe am 2. Januar 2018 nach. Das Oberlandesgericht hob die Entscheidung nun auf, denn bei der Begutachtung des Mörders in einem anderen laufenden Verfahren waren Erkenntnisse gewonnen worden, die das Pforzheimer Landgericht hätte berücksichtigen müssen, so das Oberlandesgericht.

Wahnhafte Störung attestiert

Der Mörder Deniz E. hatte zusammen mit zwei Mittätern im Sommer 2007 in Kernen-Rommelshausen (Rems-Murr-Kreis) aus Eifersucht den 19-jährigen Yvan Schneider getötet, dessen Leiche zerstückelt und in Blumenkübel einbetoniert im Neckar versenkt. Er war vom Landgericht Stuttgart wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Zudem war seine anschließende Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden. Das Gericht war davon ausgegangen, dass weitere Taten von erheblichem Gewicht drohten, weil Deniz E. eine wahnhafte Störung attestiert worden war.