Geoblocking ade: Innerhalb der EU dürfen Kunden nicht länger von Händlern diskriminiert werden. Foto: dpa

Bald sind die Tage des sogenannten Geoblockings in der EU gezählt. Für die Kontrolle der neuen Spielregeln, die im Online-Handel für alle EU-Bürger die gleichen Preise und Rechte bringen soll, sind die Mitgliedsstaaten zuständig.

Brüssel - Pünktlich zur heißen Phase im Weihnachtsgeschäft tritt am Montag eine EU-Verordnung zum Online-Shopping in Kraft. Damit dürfen dann Online-Händler nicht mehr Kunden benachteiligen, die in einem anderen EU-Land wohnen, dort gerade ins Internet gehen oder im EU-Ausland ihre Bank haben. Bislang passierte es Kunden häufig, dass sie online keinen Zugang zu bestimmten Produkten bekamen oder auf Seiten umgeleitet wurden mit anderen Tarifen. Diese Diskriminierungen werden im Fachjargon Geoblocking genannt.

Beispiele unterschiedlichster Art

Ein Freizeitpark in der Nähe von Paris hat bislang Kunden, die nicht in Frankreich ins Internet gegangen sind, beispielsweise Tickets online zu deutlich höheren Tarifen verkauft. Ein Fahrradhändler mit Sitz in Großbritannien hat Kunden, die in Deutschland online gegangen sind, auf eine Seite mit wesentlich höheren Endverkaufspreisen umgeleitet. Das darf so in Zukunft nicht mehr geschehen.

2015 hat die EU-Kommission eine Kaufstudie bei Online-Händlern in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse: Nur auf gut einem Drittel der Webseiten konnten Kunden online von einem anderen EU-Land aus einkaufen. Nur fast die Hälfte der Online-Händler war bereit, ins EU-Ausland zu liefern. Nur gut drei Viertel der Seiten erlaubten es Kunden aus dem EU-Ausland, sich zu registrieren. Am häufigsten betraf das Geoblocking elektrische Haushaltsgeräte (86 Prozent), gefolgt von Computerhardware und Elektronik (79), Computerspiele und Software (73), Bekleidung und Schuhe (65), Bücher (60), selbst bei im Netz vertriebenen Reisen wurde in 33 Prozent aller Fälle der Kunde aus dem EU-Ausland diskriminiert.

Hoffnung auf eine EU-weit gleiche Behandlung

Künftig sind die allermeisten Praktiken des Geoblockings verboten. Betroffen sind viele Verbraucher, die ab jetzt EU-weit auf die gleiche Behandlung hoffen können: 19 Prozent der 500 Millionen Verbraucher in der EU kaufen online in anderen EU-Mitgliedstaaten ein. Auch viele Händler können mit höheren Umsätzen rechnen – wenn ihr Preis stimmt: Neun Prozent aller Unternehmen verkaufen inzwischen ihre Waren und Dienstleistungen grenzübergreifend.

Es werden drei Situationen festgelegt, in denen Verbraucher innerhalb der EU nicht mehr unterschiedlich behandelt werden dürfen. So hat ein Kunde, etwa aus Belgien, künftig Anspruch darauf, bei einem deutschen Online-Händler ein Produkt zu kaufen. Er muss es zu den gleichen Konditionen kaufen können wie ein Kunde aus Deutschland. Allerdings: Er hat auch künftig keinen Anspruch, dass ihm der Händler die Ware auch nach Belgien liefert. Der Kunde kann sich aber das Produkt abholen oder auf eigene Rechnung den Transport an die Haustür organisieren. Zweiter Fall: Ein Verbraucher, etwa aus Spanien, hat künftig Anspruch, von einem Unternehmen in Bulgarien eine elektronische Dienstleistung, etwa Cloud-Dienste, zu den gleichen Preisen zu bestellen wie ein Kunde aus Bulgarien. Dritter Fall: Ein deutscher Familienvater hat Anspruch darauf, bei einem französischen Freizeitpark direkt Tickets zu erwerben, er darf künftig nicht mehr auf eine Internetseite in Deutschland umgeleitet werden.

Neue Spielregeln gelten bereits im Weihnachtsgeschäft

Die neuen Spielregeln gelten ab Montag. Die 28 EU-Mitgliedsländer müssen nun Behörden benennen, die vor Ort für die Kontrolle sowie bei Verstößen für die Festsetzung von Strafen zuständig sind. In Deutschland dürften dafür die Behörden auf Länderebene zuständig sein. Wie in Brüssel zu hören ist, waren etliche Mitgliedstaaten aber nachlässig und haben noch nicht die Kontrollen installiert. Daher könnte es sein, dass einige schwarze Schafe unter den Online-Händlern weiter Geoblocking-Praktiken anwenden.

In einigen Bereichen greift die Verordnung allerdings nicht. So können TV-Sender nach wie vor Kunden aus dem Ausland blockieren und verhindern, dass sie online ihre Angebote nutzen. Auch Finanzdienstleistungen für Privatkunden sowie Verkehrsdienstleistungen sind nicht erfasst. In diesen Bereichen gelten bislang noch besondere Vorschriften. Die Kommission will aber innerhalb von zwei Jahren die Praxis untersuchen und prüfen, ob auch diese Bereiche einbezogen werden.

Bereits seit April dieses Jahres gibt es Verbesserungen für Verbraucher

Dagegen sind seit April bereits entsprechende Vorschriften in Kraft, die dazu führen, dass Verbraucher ihre Online-Abonnements auch im EU-Ausland nutzen können. Seitdem enden die Abos für E-Bücher, Filme, Videospiele und Streamingdienste nicht mehr an den Ländergrenzen. Für den Verbraucher wurden somit große Lücken im digitalen Binnenmarkt geschlossen.