Vom kommenden Jahr an könnten höhere Kosten auf Tierhalter zukommen, wenn sie zu einem Notdienst müssen. Foto: Shutterstock/Presslab

Wer mit seinem Tier zum Notdienst muss, der zahlt dafür oft mehr als in regulären Sprechstunden. Von kommendem Jahr an könnten diese Gebühren noch weiter ansteigen.

Stuttgart - Es wird teurer für Tierbesitzer: Wer mit seinem Hund im kommenden Jahr zum Notdienst geht, der muss wohl künftig mit einer Grundgebühr von 50 Euro pro Besuch rechnen. Laut einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll die Gebühr pro Tag einmal gezahlt werden, auch wenn mehrere Tiere des Halters notdienstlich versorgt werden.

Außerdem muss der Tierarzt für einen Notdienst künftig immer mindestens den zweifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) berechnen. Je nach Aufwand dürfte er außerdem Gebühren in Höhe bis zum vierfachen Satz anwenden. Bisher ist für die Kostenberechnung eines Notdienstes noch der einfache bis maximal dreifache Satz üblich.

Neben den höheren Gebühren soll sich auch die Nachtzeit um zwei Stunden verlängern. Sie soll statt wie bisher um 19 Uhr bereits um 18 Uhr beginnen und bis 8 Uhr des Folgetages andauern (vorher: 7 Uhr). Der Beginn des Wochenendes soll außerdem von Samstag 13 Uhr auf Freitag 18 Uhr vorverschoben werden.

Nutzer in diversen Tier-Facebookgruppen befürchten deshalb, dass man nun für den Besuch einer vom Tierarzt angebotenen Samstags- oder Abendsprechstunde von kommendem Jahr an mit den höheren Notdienst-Gebühren sowie der Notdienst-Pauschale von 50 Euro rechnen müsse.

„Wenn ich jetzt routinemäßig zum Tierarzt muss, brauche ich entweder Urlaub oder zahle 50 Euro am Samstag“, befürchtet etwa eine Nutzerin in einer Katzen-Facebookgruppe. „Das führt dann dazu, dass Besitzer, wenn das Tier abends oder samstags etwas hat warten bis Montag. Und wer leidet darunter? Wieder mal die armen Tiere“, ärgert sich eine andere Nutzerin. Ein anderer Nutzer schimpft: „Was soll der Quatsch denn? Warum darf unsere Praxis das nicht selbst entscheiden?“

Arzt darf höheres Wegegeld berechnen

Ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums gibt hier Entwarnung: „In den Zeiten regulärer Sprechstunden gelten die speziellen Gebühren für den Notdienst nicht“, sagt der Sprecher gegenüber unserer Redaktion. Das heißt: Wer abends oder an einem Samstag offiziell eine Sprechstunde anbietet, der darf nicht nach Notdienst-Gebühren abrechnen.

Kommt ein Tierarzt für einen Besuch beim Tierhalter vorbei, dann soll er mit der neuen Änderung – nicht nur bei Notfällen – auch mehr Wegegeld berechnen dürfen. Das soll nämlich auf 3,50 Euro pro Doppelkilometer und mindestens 13 Euro pro Fahrt vereinheitlicht und angepasst werden. Bisher kostete der Doppelkilometer laut GOT tagsüber 2,30 Euro. Nachts sowie an Wochenenden und Feiertagen durfte ein Tierarzt 3,40 Euro berechnen.

Das Bundeskabinett hat die von der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, vorgelegte Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung beschlossen. Voraussichtlich am 20. Dezember wird das Plenum des Bundesrates darüber entscheiden. Die Änderung der Tierärztegebührenordnung könnte dann von Anfang 2020 an gelten.

Notdienstversorgung der Tiere gefährdet

Die GOT ist eine Verordnung der Bundesregierung und regelt das Honorar für Tierärzte. Der Notdienst versorgt Tiere auch außerhalb regulärer Öffnungszeiten von Tierarztpraxen und Kliniken. So wird eine 24-Stunden-Versorgung von Tieren möglich. Die Regierung will mit der Gesetzesänderung verhindern, dass immer mehr Tierkliniken ihre 24-Stunden-Bereitschaft abschaffen, heißt es in der Begründung.

Die Notdienstversorgung von Tieren ist demnach erheblich gefährdet. Der Hintergrund: Viele Tierkliniken wollen keinen Bereitschaftsdienst mehr anbieten, weil 24 Stunden lang mindestens ein Tierarzt anwesend sein muss – was finanziell nicht tragbar sei. Höhere Gebühren der Notdienste sollen dazu beitragen, weiterhin eine tierärztliche Versorgung außerhalb der regulären Behandlungszeiten, auch in ländlichen Gegenden gewährleisten.