Teströhrchen kommen demnächst verstärkt zum Einsatz. Foto: dpa/Bodo Schackow

Baden-Württemberg führt eine Erleichterung ein – und plant ab Donnerstag eine Verschärfung für alle Ungeimpften.

STUTTGART. - Mit einer Lockerung aber auch mit einem strengeren Plan für den Fall einer Verschlimmerung der epidemiologischen Lage hat die Landesregierung von Baden-Württemberg die Sommerpause beendet. Als eine Erleichterung kann gelten, dass sich mit der seit Dienstag gültigen Absonderungsverordnung die Kontaktpersonen und Haushaltsangehörigen von Infizierten nur noch für zehn Tage in Quarantäne begeben müssen. Außerdem kann sich jeder nach fünf Tagen frei testen – ähnlich wie bereits bei der Einreisequarantäne. Im Normalfall ist dafür der veröffentlichten Verordnung zufolge ein PCR-Test notwendig – ein Schnelltest gibt die Freiheit nach sieben Tagen zurück. Für Schülerinnen und Schüler, die Teil der Reihentestungen in Schulen sind, reicht allerdings ein qualifizierter Antigen-Schnelltest schon nach fünf Tagen. Ausgenommenen von der Quarantänepflicht sind Geimpfte und Genesene, sofern sie keine Symptome haben.

Die Zeiten werden für Ungeimpfte härter

Auf der anderen Seite sollen von Donnerstag an strengere Corona-Maßnahmen gelten, wie Sozialminister Manfred Lucha gemeinsam mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag vor der Landespresse in Stuttgart bekannt gaben. Die überarbeitete Corona-Verordnung sei bereits in den Ressorts abgestimmt, so Lucha, er denke, dass sie bereits ab Donnerstag in Kraft treten könne. Damit bekommt das Land ein mehrstufiges Warnsystem, dass sich nach der Belegung der Intensivbetten richtet. Eine erste sogenannte Warnstufe soll landesweit gelten, sobald 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder acht von 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Corona-Symptomen in eine Klinik eingeliefert worden sind. Dann hätten etwa Ungeimpfte nur noch mit einem negativen PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen.

Mehr Freiheiten für Geimpfte

In einem zweiten Schritt gilt künftig landesweit die 2G-Regel mit weitgehenden Freiheiten nur für Geimpfte und Genesene, sobald 390 Covid-Patienten auf Intensivstationen behandelt werden oder die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz bei zwölf liegt. Dann hätten Ungeimpfte unter anderem keinen Zutritt mehr zu Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen.

Ebenfalls neu: Testungen in den Betrieben können künftig unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend werden. Nach Informationen dieser Zeitung sieht die neue Verordnung bei Erreichen der Warn- und Alarmstufe vor, dass sich Arbeitnehmer mit Kontakt zu Externen testen lassen müssen, sofern ihr Arbeitgeber solche Tests anbietet. Selbstständige mit Kontakt zu Externen sollen in diesem Fall dazu verpflichtet sein, sich mindestens zwei Mal pro Woche zu testen oder testen zu lassen.