Für den Einzelhandel gelten ab dem 1. Dezember neue Corona-Regeln. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa/Tobias Hase

Seit dem 1. Dezember wurden die Corona-Richtlinien auch in Baden-Württemberg noch einmal verschärft. Darunter fällt auch der Einzelhandel. Ab einer bestimmten Verkaufsfläche sind nun weniger Kunden erlaubt, was auch zu Schlangen vor den Geschäften führen könnte.

Stuttgart - Der zunächst nur für den November geplante Teil-Lockdown wurde aufgrund der weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen bis in den Dezember hinein verlängert. Seit Dienstag, dem 1. Dezember, gelten in Baden-Württemberg neue Richtlinien, welche die bisher bestehenden Beschränkungen noch weiter verschärfen. Der Einzelhandel bleibt im Gegensatz zur Gastronomie und anderen Branchen weiterhin geöffnet. Trotzdem gibt es sowohl für Kunden, als auch für die Geschäfte neue Regeln zu beachten.

In Supermärkten und Einkaufsläden, bei denen die Verkaufsfläche kleiner als 800 Quadratmeter ist, ist maximal ein Kunde pro zehn Quadratmeter erlaubt. Für größere Geschäfte gilt ab dem 801. Quadratmeter von nun an eine Beschränkung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter. Somit dürfen nur noch halb so viele Kunden den Laden betreten. „So wären das beispielsweise bei 1.200 Quadratmeter 100 Kunden: Für die ersten 800 Quadratmeter 80 Kunden und für die weiteren 400 Quadratmeter dann nochmal 20 Kunden“, erklärt das Land Baden-Württemberg auf seiner Website.

Maskenpflicht auch vor den Geschäften

Diese Regel gilt auch für Einrichtungshäuser, wie zum Beispiel Ikea. Einzig der Lebensmitteleinzelhandel sei laut dem Land von der Beschränkung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter ausgenommen. Dieser sei für die Grundversorgung essenziell. Bei kleineren Shops (unter 800 Quadratmeter Verkaufsfläche), die sich in großen Einkaufszentren befinden, gilt auch die 10-Quadratmeter-Regelung.

Kunden sollten sich außerdem bewusst sein, dass die Maskenpflicht ab sofort nicht nur in den Geschäften selbst gilt. Auch vor den Einkaufsläden, Supermärkten und Einkaufszentren sowie auf den dazugehörigen Parkplätzen, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Mögliche Schlangen vor den Läden

Durch die neuen Einlassbeschränkungen kann es vor einigen Läden, besonders vor den Feiertagen, zu Schlangen vor den Geschäften kommen. Aldi Süd beispielsweise gibt auf der eigenen Website an dass sich Kunden bei einer Schlange vor dem Laden unbedingt an Maskenpflicht und Abstandsregeln halten müssen. Aufgrund des hohen Personenaufkommens um die Weihnachtszeit, bittet die Discounterkette seine Kunden die Festtagseinkäufe „möglichst entzerrt zu tätigen“.

Bei Edeka Südwest stößt die neue Regelung auf Unverständnis. Laut Florian Heitzmann, Referent Presse und Öffentlichkeitsarbeit von Edeka Südwest, sei die Begrenzung inkonsequent und nicht nachvollziehbar. „Die daraus resultierenden Warteschlangen sorgen für Unsicherheit und gefährden gerade in dieser Jahreszeit auch die Gesundheit“, sagt er. Man begrüße allerdings die Entscheidung des Landes, dass die zusätzliche Begrenzung ab dem 801. Quadratmeter nicht für den Lebensmitteleinzelhandel gilt. Um die Kundenzahl im Laden zu beschränken, gebe es Maßnahmen wie Einlasskontrollen, digitale Kundenzähler oder die Verpflichtung, einen Einkaufswagen zu nutzen, so Heitzmann.