Die Kontaktbeschränkungen sollen über das Weihnachtfest etwas lockerer sein. Foto: dpa/Marijan Murat

Die Landesregierung setzt die ausgehandelten Corona-Regeln in eine neue Verordnung um. Mit wie vielen Menschen darf man sich treffen? Was gilt an Weihnachten, was an Silvester? Und wer muss wann in Quarantäne? Ein Überblick.

Stuttgart - Die Landesregierung setzt die von Bund und Ländern ausgehandelten Corona-Regeln in eine neue Verordnung um. Gleichzeitig ringen Grüne und CDU um die Maßnahmen in jenen Kreisen, in denen die Pandemie aus dem Ruder läuft.

Welche Regeln gelten im Dezember?

Das öffentliche Leben im Südwesten wird weiter eingeschränkt. Nach der ab 1. Dezember geltenden neuen Corona-Verordnung dürfen sich zum Beispiel nur noch maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen. Die Maskenpflicht wird ausgeweitet, zum Beispiel auf Arbeitsstätten und auf die Gebiete vor Einkaufszentren, Ladengeschäften und Märkten. Die Zahl der Kunden im Einzelhandel wird je nach Verkaufsfläche beschränkt. Über Weihnachten sollen die Kontaktbeschränkungen jedoch vorübergehend lockerer werden.

Was ändert sich über Weihnachten?

Zwischen dem 23. und 27. Dezember dürfen sich maximal zehn Menschen treffen. Die Gastronomie bleibt zwar weiterhin geschlossen, und auch die Hotels sind nur für Geschäftsreisende buchbar. § 13 der neuen Corona-Verordnung nimmt jedoch auf den Umstand Rücksicht, dass nicht alle Familien so viel Platz zu Hause haben, dass sie Verwandte beherbergen können. Deshalb sind „besondere Härtefälle“ bei privaten Übernachtungen vom Beherbergungsverbot ausgenommen.

Warum gilt das nicht an Silvester?

Bund und Länder haben sich in der vergangenen Woche für Lockerungen „im engsten Familien- oder Freundeskreis“ vom 23. Dezember bis 1. Januar geeinigt. Die Obergrenze für Treffen soll zehn Personen plus Kinder bis 14 Jahre betragen. Doch Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hält diesen Zeitraum für zu lang. An Silvester gelten also die selben Regeln wie vor Weihnachten.

Was ist in „Hotspot“-Kreisen geplant?

Für Kreise, in denen sich innerhalb einer Woche mehr als 200 von 100 000 Einwohnern neu infiziert haben, schlägt das Sozialministerium (auf Empfehlung des Bund-Länder-Beschlusses) noch strengere Einschränkungen vor. Dort sollen alle Veranstaltungen ausfallen, Friseursalons und Sportstätten schließen und allgemeine Ausgangsbeschränkungen greifen: Die Wohnung darf nur noch verlassen, wer dies aus beruflichen, schulischen oder anderen triftigen Gründen muss, etwa zum Einkaufen. Öffentlich wie privat darf sich dann nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, das Maximum beträgt fünf Personen. Auch ein Wechselunterricht in Schulen ist vorgesehen, allerdings ohne Automatismus. Dies will das Kultusministerium in einer eigenen Verordnung klären.

Was hat die CDU-Seite daran auszusetzen?

Das Justizministerium moniert etwa, der Begriff Veranstaltungen sei zu pauschal. Es bestehe die Gefahr, dass dann auch Gerichtsverhandlungen oder Staatsexamensprüfungen abgesagt werden müssten, heißt es. Die Vorlage soll deshalb zunächst im Corona-Lenkungskreis der Regierung beraten werden, der an diesem Montagabend tagt.

Dem Stand von Sonntagnachmittag zufolge liegen derzeit sechs Kreise über der Inzidenz von 200: Tuttlingen, Lörrach,Heilbronn, Mannheim, Pforzheim und der Schwarzwald-Baar-Kreis.

Welche Quarantäneregeln gelten nun?

Seit vergangenen Samstag gilt eine neue der zahlreichen Unterverordnungen für Corona, die Verordnung „Absonderung“. Danach müssen sich Menschen, die typische Symptome einer Corona-Infektion wie etwa den Verlust des Geschmackssinns zeigen, nach einem PCR-Test unverzüglich in Quarantäne begeben. Das gilt auch für positiv getestete Personen, deren Haushaltsangehörige sowie enge Kontaktpersonen. Die Isolation endet zehn Tage nach dem positiven Test.

Fließt endlich die November-Hilfe?

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut fordert vom Bund höhere Abschlagszahlungen für Unternehmen, die wegen des Teil-Lockdowns auf die November- und Dezemberhilfen angewiesen sind. Bisher sollen betroffene Betriebe je Monat einen Abschlag in Höhe von bis zu 50 Prozent ihrer beantragten Summe erhalten, maximal aber 10 000 Euro. Hoffmeister-Kraut sagte dazu der Deutschen Presse-Agentur: „Ich appelliere an den Bund, die bisher vorgesehene Abschlagszahlung für die außerordentliche Wirtschaftshilfe deutlich zu erhöhen.“