Angela Merkel will mehr Härte im Kampf gegen Corona. Foto: dpa/Markus Schreiber

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, zur Eindämmung der Corona-Krise eine „Gesundheitsnotlage“ für Deutschland auszurufen. Alle neuen Beschlüsse im Überblick.

Berlin - Bund und Länder haben sich darauf verständigt, zur Eindämmung der Corona-Krise eine „Gesundheitsnotlage“ für Deutschland auszurufen. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus der Videokonferenz von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten. Offen blieb zunächst, was das genau bedeutet. Zudem hieß es, die Gesundheitsnotlage sei erst dann beschlossen, wenn am Ende alle Einzelpunkte des geplanten Maßnahmenpakets beschlossen seien.

Die neuen Regeln, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben, kommen dem Shutdown vom Frühling schon recht nah. Sie sollen am 2. November in Kraft treten - und vorerst bis Monatsende gelten.

Die neuen Corona-Regeln im Überblick

Kontakte: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen - maximal zehn Personen.

Gastronomie: Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt ist weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.

Freizeit: Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören etwa Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen.

Sport: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.

Supermärkte und Läden: Der Einzelhandel bleibt geöffnet - es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen. In den Geschäften darf sich aber nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten. In der Beschlussvorlage des Bundes war ursprünglich von 25 Quadratmetern die Rede gewesen.

Schulen und Kindergärten: Schulen und Kindergärten bleiben offen.

Reisen: Touristische Übernachtungsangebote im Inland werden verboten. Diese dürften nur noch für notwendige Zwecke wie zwingende Dienstreisen gemacht werden.

Heimarbeit: Bund und Länder fordern die Unternehmen angesichts hoher Corona-Infektionszahlen eindringlich auf, Heimarbeit zu ermöglichen - wo immer dies umsetzbar ist.

Reisewarnung für die ganze Türkei

Die Bundesregierung setzt die Reisewarnung für die ganze Türkei wegen der Corona-Pandemie zum 9. November wieder in Kraft. Die bisher bestehende Ausnahmeregelung für die Touristenregionen Aydin, Izmir, Muğla und Antalya am Mittelmeer würden nur noch bis zum 8. November gelten, teilte das Auswärtige Amt am Mittwoch in seinen Reisehinweisen für die Türkei im Internet mit.