Viele Mieter in Deutschland können bei der Betriebskostenabrechnung mit einer Rückzahlung rechnen. Foto: dpa

Während in vielen Städten die Mieten steigen, bleibt die „zweite Miete“ stabil oder sinkt sogar: Billigere Energie entlastet Mieter bei den Nebenkosten - besonders wenn im Keller ein Öltank steht.

Berlin - Viele Mieter in Deutschland können bei der Betriebskostenabrechnung nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes mit einer Rückzahlung rechnen. „Es gibt keine bösen Überraschungen“, sagte Geschäftsführer Ulrich Ropertz der Deutschen Presse-Agentur. „Die Frage ist eher: Wie viel Geld bekomme ich zurück aufgrund der gesunkenen Heizkosten?“ Während die Ausgaben für Heizung und Warmwasser 2016 zurückgingen, hätten sich die übrigen Betriebskosten im Durchschnitt nicht großartig verändert - wobei es regionale Unterschiede geben kann.

Nebenkosten für Heizen, Wasser und Abwasser, den Hausmeister oder die Müllabfuhr machen in Deutschland im Schnitt etwa ein Viertel der Wohnkosten aus. Der größte Posten ist das Heizen. Hier sind die Kosten in den vergangenen Jahren aber deutlich gesunken. Wer eine 70-Quadratmeter-Wohnung mit Öl heizt, musste dafür 2013 noch 1085 Euro bezahlen, wie aus Mieterbund-Berechnungen hervorgeht. Im vergangenen Jahr waren es demnach noch 649 Euro.

Oft müssen Mieter lange auf die Nebenkostenabrechnung warten

Allein gegenüber 2015 schmolz die Brennstoffrechnung für Mieter in ölbeheizten Häusern um 14 Prozent - je nachdem, zu welchem Preis der Vermieter getankt hat. Bei Fernwärme lag die Ersparnis bei 6 Prozent; 907 Euro schlugen bei einer 70-Quadratmeter-Wohnung noch zu Buche. Bei Gas blieb der Wert bei etwa 830 Euro. „Bei Gas und Fernwärme kann es allerdings lokale Preisunterschiede geben“, ergänzte Ropertz.

Viele Mieter erhalten nun nach Ende der Heizperiode ihre Nebenkostenabrechnung. Oft müssen sie aber auch deutlich länger darauf warten. „Der Vermieter hat bis Ende des Jahres Zeit, das Vorjahr abzurechnen“, hieß es beim Mieterbund. Die Organisation will im Spätsommer eine detaillierte Auswertung der Nebenkosten vorlegen.