Hans-Ulrich Rülke (r.), FDP-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Baden-Württemberg und der Rechtsanwalt Thomas Württemberger (l.) haben beim Verfassungsgerichtshof eine Klage gegen den Haushalt von Grünen und CDU in Baden-Württemberg eingereicht. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Wie angekündigt hat FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke die Klage gegen den jüngsten Nachtragsetat der grün-schwarzen Koalition beim Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Stuttgart - FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke hat wie angekündigt am Montag die Klage gegen den jüngsten Nachtragsetat der grün-schwarzen Koalition beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. „Grün-Schwarz hat selbst zugegeben, die Gelder aus dem damaligen Nachtrag nicht gebraucht zu haben. Dafür sieht unsere Verfassung aber klare Regeln vor: eben keine Schulden machen“, erklärte Rülke am Montag in Stuttgart.

Die FDP will klären lassen, ob Grün-Schwarz im Sommer mit Verweis auf die Corona-Krise erneut die Ausnahmeklausel der Schuldenbremse in Anspruch nehmen durfte. Die Koalition hatte sich im dritten Nachtrag für den Doppeletat 2020/2021 etwa 940 Millionen Euro an Kreditrechten gesichert, um sich für die Risiken der Corona-Krise zu wappnen.

Rülke: Argument der Vorsorge reicht nicht

Das Argument der Regierung, man habe Vorsorge treffen müssen, trage nicht, sagte Rülke. Der Überschuss aus dem Jahr 2020 sei dreimal so hoch gewesen wie die Schuldenaufnahme. Doch das Plus habe Grün-Schwarz zurückhalten wollen, um für dieses Jahr einen Etat ohne zusätzliche Schuldenaufnahme vorstellen zu können.

Allerdings hat die Koalition nach der Steuerschätzung im November angekündigt, den Nachtragsetat mit Hilfe der Mehreinnahmen wieder schuldenfrei machen zu wollen.