Das Augsburger Landgericht hat eine Schmerzensgeldklage gegen den Freistaat Bayern abgewiesen. Foto: dpa

Eine junge Autofahrerin kommt mit ihrem Wagen von der Autobahn ab, aber die Polizisten finden das Wrack nicht - die Frau stirbt. Deswegen wollten die Eltern des Unfallopfers nun Schmerzensgeld. Doch das Gericht stellt sich hinter die Streifenbeamten.

Augsburg - Weil Polizisten nach einem nächtlichen Unfall auf der Autobahn Stuttgart-München (A8) den Wagen einer 24-Jährigen nicht gefunden haben, ist die Fahrerin möglicherweise ums Leben gekommen. Dennoch muss der Freistaat an die Eltern des Unfallopfers kein Schmerzensgeld und keinen Schadenersatz zahlen. Das Landgericht Augsburg entschied am Montag, dass den Streifenbeamten vor Ort kein Vorwurf gemacht werden könne (Az.: 34 O 1568/17).

Die 24-Jährige war im Sommer 2015 aus bis heute nicht geklärten Gründen auf der A8 bei Dasing (Landkreis Aichach-Friedberg) von der Straße abgekommen. Das Auto schleuderte mehrere hundert Meter über den Grünstreifen und stürzte dann in eine Brückenböschung. Die Fahrerin starb in dem Wrack an ihren schweren Verletzungen, der Wagen wurde erst mehr als acht Stunden später von einem Spaziergänger entdeckt. Bei schneller Hilfe hätte die Frau möglicherweise überleben können. In dem Zivilprozess forderten die Eltern vom Dienstherrn der Beamten nun Schmerzensgeld und die Bestattungskosten für ihre Tochter, insgesamt mehr als 25 000 Euro.

Zeugen hatten den Unfall beobachtet

Zeugen hatten den Unfall beobachtet und die Notrufzentrale des Polizeipräsidiums in Augsburg benachrichtigt. Daraufhin fuhren Polizisten an den ungefähren Unfallort und suchten nach dem Wagen mit Taschenlampen, konnten aber nichts entdeckten. Dafür fanden sie ein Pannenfahrzeug auf dem Seitenstreifen. Der Fahrer sagte den Beamten, ihm sei ständig das Licht ausgegangen, deswegen sei er rechts rangefahren. Die Polizisten gingen daher davon aus, dass es sich bei der telefonischen Unfallmeldung um eine Falschmeldung gehandelt habe.

Zudem war am Unfallort weder die Leitplanke noch der Wildschutzzaun neben der Fahrbahn beschädigt. Den Polizisten sei keine fahrlässige Amtspflichtverletzung vorzuwerfen, erklärte eine Gerichtssprecherin. Letztlich handelte es bei den Umständen, die zu dem tragischen Tod der Fahrerin führten, „um eine nicht vorhersehbare Verkettung unglücklicher Umstände“, hieß es im Urteil. Mit einem „derart atypischen Unfallverlauf“ hätten die Beamten nicht rechnen müssen.

Auch der Notrufbeamte in der Polizeizentrale habe keinen fahrlässigen Fehler begangen, meinten die Richter. Der Polizist hatte einem Anrufer gesagt, dass der Zeuge weiterfahren und nicht vor Ort warten müsse. Das Gericht meinte, der Polizist am Notruf habe berechtigt davon ausgehen dürfen, dass seine Streifenkollegen vor Ort den Unfallwagen finden werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.