Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einer Frau nach einem Sturz von einem Kamel deutlich mehr Schmerzensgeld zugesprochen. (Symbolfoto) Foto: dpa

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einer Frau, die beim Sturz von einem Kamel schwer verletzt worden ist, 70.000 Euro zugesprochen. Damit erhöhte das Gericht die Summe im Vergleich zur ersten Instanz deutlich.

Stuttgart - Wegen ihrer schweren Verletzungen nach dem Sturz von einem Kamel ist einer Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 70.000 Euro zugesprochen worden. Das Oberlandesgericht Stuttgart erhöhte in einem am Montag veröffentlichten Urteil die in erster Instanz festgelegte Summe von 50.000 Euro um weitere 20.000 Euro. Daneben sprach das Gericht der Klägerin Schadenersatz unter anderem für einen Verdienstausfall zu.

Die damals 27-jährige Frau hatte sich im September 2012 im Landkreis Sigmaringen zusammen mit ihrer Mutter zu einem Ausritt auf Kamelen entschlossen. Der Inhaber des Kamelhofs ging dabei zwischen den beiden Tieren und führte sie an einer Kette.Die Kamele erschraken aber schließlich wegen Hundegebells und rannten los. Die 27-Jährige fiel dabei kopfüber auf den Boden. Sie erlitt unter anderem schwere Kopfverletzungen.

Mehr Schmerzensgeld

Das Oberlandesgericht bestätigte nun im Berufungsverfahren das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hechingen im Wesentlichen, erhöhte aber das Schmerzensgeld. Der Schadenersatz für den Verdienstausfall für die Monate nach dem Unfall liegt demnach bei rund 21.000 Euro. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Kamelführer „gleich einem Fahrzeuglenker“ für die Sicherheit der Reiter verantwortlich sei. Er hätte demnach nicht allein beide Kamele mit einer Kette führen dürfen. Das Gericht sah auch kein Mitverschulden der Klägerin, weil sie etwa keinen Helm getragen habe. Der Beklagte habe ihr davon sogar quasi abgeraten.