Der ehemalige Drogeriekettenbesitzer Anton Schlecker ist wegen Bankrotts zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Foto: dpa

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft will keine Schritte gegen das Urteil für Anton Schlecker und seine Kinder unternehmen. Es bestehe kein Missverhältnis zwischen Strafe und Schwere der Taten.

Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart legt keine Revision gegen das Urteil für Anton Schlecker und seine Kinder ein. Das vom Landgericht Stuttgart vor einer Woche verhängte Urteil entspreche weitgehend ihrer Auffassung, teilten die Vertreter der Anklage am Montag mit. Es bestehe kein Missverhältnis zwischen Strafe und Schwere der Taten. Im Prozess hatte die Staatsanwaltschaft wegen vorsätzlichen Bankrotts drei Jahre Haft für Anton Schlecker gefordert.

Bewährungsstrafe für Ex-Drogeriemarktkönig

Der Ex-Drogeriemarktkönig kam mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon. Seine Kinder, Lars und Meike Schlecker, verurteilte das Gericht hingegen zu Haftstrafen von zwei Jahren und neun beziehungsweise acht Monaten. Beide legten bereits am Tag nach dem Urteil Revision ein.

Die Schlecker-Kinder hatten sich selbst nach Überzeugung des Landgerichts unrechtmäßig Gewinne aus der zum Schlecker-Imperium gehörenden Logistik-Firma LDG ausgezahlt - nur Tage bevor der Konzern in die Insolvenz ging. So war die von ihnen verursachte Schadensumme letztlich höher als die ihres Vaters. Deshalb fiel das Urteil gegen Anton Schlecker milder aus.