Das Gericht sieht die Maßnahmen zur Luftreinhaltung als zu wenig ambitioniert an. Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen langjähriger Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid in Ludwigsburg stattgegeben, Fahrverbote für Dieselfahrer sind in Sicht.

Mannheim - Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Überarbeitung des Luftreinhalteplans für angeordnet. Damit hat das höchste Verwaltungsgericht im Südwesten einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen langjähriger Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid in der Barockstadt stattgegeben. Fahrverbote für Dieselfahrer in Ludwigsburg sind damit in Sicht.

Der 10. Senat, der auch schon Reutlingen zu Fahrverboten für Dieselfahrer verdonnert hatte, sieht nach einer Mitteilung vom Donnerstag die Maßnahmen von Stadt und Land gegen den Luftschadstoff als zu wenig ambitioniert an. Deshalb könne es deren Prognosen zum schnellstmöglichen Erreichen des Grenzwertes von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter im Jahresmittel nicht folgen. Der Luftreinhalteplan für die Kommune müsse durch Fahrverbote ergänzt werden.

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Der Jahresmittelwert 2018 an der Brennpunkt-Messstelle Friedrichstraße hatte bei 51 Mikrogramm gelegen (Az.: 10 S 2741/18). Das Land lässt das VGH-Urteil gegen Reutlingen vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen.