Beim Überfall hatte der Täter sich als Gruselclown maskiert. Foto: dpa/Paul Zinken

Sogar die Staatsanwältin plädiert für eine Bewährungsstrafe – doch die Richterin sieht den Fall anders. Der 21-Jährige, der einen Supermarkt im Rems-Murr-Kreis überfallen hat, muss ins Gefängnis.

Stuttgart/Sulzbach - Bewährung oder Haftstrafe? Das war am Donnerstag vor der Zweiten großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart die große Frage. Denn dass der junge Mann, der auf der Anklagebank saß, im Sommer 2017 den Rewe-Markt in Sulzbach überfallen hatte, war unstrittig. Er hatte zu Prozessbeginn gestanden, drei Mitarbeiterinnen bei Ladenschluss aufgelauert zu haben – mit einer ungeladenen Softair-Pistole in der Hand und einer Gruselclown-Maske im Gesicht.

Am Ende entschied die Vorsitzende Richterin, den jungen Mann für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis zu schicken – und das, obwohl sogar die Staatsanwältin eine Bewährungsstrafe gefordert hatte. Die Anklägerin hatte zwar sehr strenge Auflagen für den 21-Jährigen vorgeschlagen, doch sie sah in dem Angeklagten einen „mini-kleinen Keim, der zu etwas Großem werden kann“. Immerhin habe er einen Hauptschulabschluss nachgeholt und könne künftig bei seinem Vater oder seiner Schwester wohnen.

Der 21-Jährige zeigt im Prozess wohl ehrliche Reue

Vor Gericht hatte sich der 21-Jährige auch als geläutert präsentiert – und zwar durchaus glaubwürdig. „Sogar eine Lehrstelle scheint gar nicht so weit weg zu sein“, sagte sein Verteidiger. Sein Mandant sei gereift, zeige ein „einwandfreies Vollzugsverhalten“ und versuche vor Gericht nicht, sich herauszureden. Ohne dass das Gericht dies gefordert hätte, hatte der Räuber seinen drei Opfern Entschuldigungsbriefe geschrieben.

„Mir ist klar geworden, dass ich nie wieder im Leben meinen Mitmenschen und anderen derartiges Leid zufügen möchte“, las die Richterin diese vor. Und der 21-Jährige bekräftigte in seinem letzten Wort, dass er eine Strafe verdient habe. Die Haft habe ihn zum Nachdenken gebracht: „Mein größter Traum ist es, mit einer abgeschlossenen Lehre eine Familie zu gründen.“

Nachdem das wohlwollende Plädoyer der Staatsanwältin sogar den Verteidiger „positiv überrascht“ hatte, nahm der junge Mann das dann unerwartet harte Urteil zerknirscht entgegen. Doch letztlich waren es mehrere Punkte, die das Gericht gegen ihn wertete. Zum Beispiel die beachtliche Liste seiner Vorstrafen. „Sie haben nicht mit kleinen Ladendiebstählen angefangen, sondern gleich mit schweren Straftaten“, rügte die Staatsanwältin. So raubte der Angeklagte im Jahr 2015 einen Supermarkt aus, sein Komplize zog der arglosen Kassiererin von hinten einen Teleskopschlagstock über – ganz so, wie die beiden es geplant hatten. Als er im selben Jahr mit einem Komplizen andere junge Männer ausraubte, waren neben dem Schlagstock auch Messer im Spiel.

Eigentlich wollte der junge Mann untertauchen

Der junge Mann bekam damals eine Haftstrafe aufgebrummt – im Sommer 2017 hatte er vor, sich dieser durch Flucht zu entziehen. Dafür brauchte er Geld – und deswegen der Überfall auf den Supermarkt in Sulzbach. Der Verteidiger wertete dies als Notlage – „das sieht die Kammer allerdings nicht“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Sie sah bei dem 21-Jährigen eine „schädliche Neigung“.

Außerdem soll der junge Mann die rund 15 000 Euro, die er bei dem Überfall erbeutet hatte, zurückzahlen. „Davon abzusehen, wäre erzieherisch nicht sinnvoll“, so die Richterin. Die Kosten des Verfahrens muss er jedoch nicht tragen.

Was auch immer die Zukunft des jungen Mannes bringen mag: Dieses Urteil dürfte für ihn das letzte nach dem Jugendstrafrecht gewesen sein. „Wenn Sie so eine Straftat noch einmal begehen, reden wir über mindestens drei Jahre“, mahnte die Staatsanwältin.