Das Strafrecht soll dahingehend geändert werden, dass die Polizei künftig verdächtige DNA mehr untersucht werden darf. Foto: dpa

Das Bundeskabinett hat die Reform des Strafrechts beschlossen. Jetzt müssen die neuen Regelungen noch in Gesetzesform gebracht werden.

Berlin - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Eckpunkte zu einer Reform der Strafprozessordnung beschlossen. Einer der wichtigsten Punkte: Die Polizei erhält künftig erweiterte Möglichkeiten zum Einsatz der DNA-Analyse. Derzeit dürfen anhand einer DNA-Spur nur die Abstammung und das Geschlecht einer Person ermittelt werden. Künftig sollen auch Untersuchungen zur Feststellung der Haar-, Augen- und Hautfarbe sowie des Alters erlaubt seien.

Die Neuregelung ist auch eine Konsequenz aus dem bundesweit diskutierten Freiburger Mordfall an der Studentin Maria Ladenburger im Oktober 2016. Nach der Festnahme des Täters hatte Freiburgs damaliger Polizeipräsident Bernhard Rotzinger für eine umfassendere Auswertung von DNA-Spuren plädiert. Er sagte, bei der Tätersuche hätte dies massiv helfen können.

Landesjustizminister Wolf: Gesetz muss schnell umgesetzt werden

Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) zeigte sich gegenüber unserer Zeitung erfreut über den Kabinettsbeschluss. Die Erweiterung der DNA-Analyse entspricht einer Gesetzesinitiative, die das Land bereits im Februar 2017 in den Bundesrat eingebracht hatte. Er erwarte von der Bundesregierung, dass den Eckpunkten nun zügig ein Gesetz folge, sagte Wolf.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagfraktion, Johannes Fechner (Emmendingen), sagte, nun sei „die Erstellung eines genetischen Phantombildes eines mutmaßlichen Täters“ möglich.

Kritik kam von der Opposition. Der Vize-Fraktionschef der FDP, Stephan Thomae, sprach von einem „erheblichen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung“, der sich „am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen muss“. Die grüne Rechtspolitikerin Canan Bayram nannte die geplanten Änderungen „völlig verfehlt“.