Bei einer Demo am 9. Oktober kam es zu Auseinandersetzungen mit der Polizei. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Für den Einsatz von Pfefferspray hat die Polizei klare Regeln. Die internen Ermittler müssen nun überprüfen, ob einer ihrer Kollegen dagegen verstoßen hat.

Stuttgart - Die Stuttgarter Polizei muss aktuell untersuchen, ob ein Beamter aus den eigenen Reihen im Dienst unrechtmäßig gehandelt hat: Nach einer Demo gegen die türkische Militäraktion in Nordsyrien ist ein Video im Netz aufgetaucht, auf dem ein Einsatz am Stuttgarter Schlossplatz zu sehen ist. Ein Beamter richtet dabei eine Pfefferspraydose auf einen Mann. Ob die Benutzung des Sprays in dieser Situation rechtmäßig war, das ist nun Gegenstand der Ermittlungen des Dezernats 31, das für Amtsdelikte zuständig ist. Die Beamten ermitteln wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung im Amt.

Die Emotionen kochten hoch am Tag nach dem Einmarsch türkischer Truppen in Nordsyrien Anfang September. Das war auch in Stuttgart zu spüren. Demozüge formierten sich. Ein Teil der Teilnehmer war aggressiv gestimmt – und dies entlud sich auch in Konflikten mit den eingesetzten Polizeibeamten. Die Lage hat sich inzwischen beruhigt, weitere Demos liefen mit einem extrem starken Polizeiaufgebot – das dann aber aufgrund der friedlichen Stimmung gar nicht mehr notwendig war.

Das Video stammt von einer Kurdendemo Anfang Oktober

Unruhe hat jedoch ein Video gebracht, das am 24. Oktober auf Twitter erschien. An der Bolzstraße stehen mehrere Beamte um einen Mann, der am Boden liegt. Die Hände hat er auf dem Rücken, vermutlich sind diese von Polizisten gefesselt. Ein Beamter hält den sich windenden Mann mit dem Knie am Boden. Er hat ein Pfefferspray in der Hand. Das Spray richtet er auf den am Boden liegenden und gibt mehrere lange Stöße davon ab, die den festgenommenen Mann wohl im Gesicht treffen.

„Da die Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht bejaht, ermitteln die Kollegen nun, um den Sachverhalt aufzuklären“, sagt der Polizeisprecher Stefan Keilbach.

Das Pfefferspray soll nicht aus nächster Nähe angewendet werden. Es ist ein Mittel, das eigentlich dazu dient, Distanz zwischen dem Beamten und dem sogenannten polizeilichen Gegenüber zu schaffen. Das Spray „darf aus weniger als einem Meter Entfernung nicht eingesetzt werden. Durch den Sprühstrahl auf die Augen aus geringer Entfernung besteht für den Betroffenen ein erhöhtes Verletzungsrisiko“, so lautet die Richtlinie, die Beamten in der Ausbildung vermittelt wird. Wann mit einem Ergebnis der Ermittlungen zu rechnen sei, stehe noch nicht fest.