Familienrechtler Ludwig Salgo von der Goethe-Universität in Frankfurt. Foto: privat

In der Tendenz werden von vielen Gerichten besonders die Rechte der Eltern hochgehalten, kritisiert der Jurist Ludwig Salgo.

Stuttgart – Ludwig Salgo, 71, ist emeritierter Familienrechtler an der Goethe-Universität Frankfurt und heute Seniorprofessor am Fachbereich Erziehungswissenschaften. Mit seinen Schriften („Der Anwalt des Kindes“) gab er den Anstoß zur Einführung einer eigenständigen Interessenvertretung für Kinder am Familiengericht. Das Grundgesetz schützt sowohl das Elternrecht als auch die Kindesgrundrechte, sagt er.
Herr Salgo, wie kann es sein, dass das Jugendamt ein Kind wegen des Verdachts des Missbrauchs aus seiner Familie herausnimmt und das Familiengericht es zu den Eltern zurückschickt?
Das Gericht ging wohl davon aus, dass von der Mutter keine Gefahr ausgeht. Familiengerichte müssen indes prüfen, ob unter den gegebenen Umständen der Schutz des Kindes Eltern anvertraut werden kann. Auch hat es versäumt, das Kind bei der Verhandlung anzuhören und einen Verfahrensbeistand zu bestellen. Dazu ist es grundsätzlich verpflichtet. Familiengerichte stehen unter enormem personellen und zeitlichen Druck. Hinzu kommt, dass Richter oft nicht in der Lage sind, mit der Komplexität der Fälle umzugehen. So ist es typisch, dass Missbrauchstäter sich alleinerziehende Mütter aussuchen, um an die Kinder heranzukommen. Um das zu erkennen, müssen Richter auf Strategien der Täter vorbereitet sein. Es gibt bedauerlicherweise keine verpflichtende Fortbildung für Familienrichter zur Komplexität von Missbrauchszusammenhängen.
Trägt also die Justiz die Hauptschuld an dem Fall?
Das Verdikt Schuld würde ich vermeiden. Es bestehen strukturelle Defizite: Ausbildungs- und Wissensdefizite, Zeitressourcen gleichermaßen in der Kinder- und Jugendhilfe wie der Justiz. Grundsätzlich sind Richter auf die Vorarbeit der Jugendämter angewiesen, auf deren Basis sie entscheiden. Das entbindet sie nicht, in Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes umfassend den Sachverhalt selbständig aufzuklären. Einschätzungen der Jugendämter sind häufig nicht transparent genug. So ist für die Richter nicht klar ersichtlich, ob das Wohl des Kindes durch die Eltern gefährdet ist oder warum Hilfen gescheitert sind. Um die Qualität der jugendamtlichen Einschätzung zu verbessern, müssten Jugendämter verstärkt auf die Hilfe von Ärzten, Psychologen und gegebenenfalls Psychiatern zurückgreifen. Wir können Missbrauchsfälle nur durch interdisziplinäre Zusammenarbeit erkennen.
Das Freiburger Familiengericht berief sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, welches das Elternrecht grundsätzlich gestärkt hat. Kommt der Kinderschutz in der Rechtsprechung zu kurz?
Das Grundgesetz schützt sowohl das Elternrecht als auch die Kindesgrundrechte als selbstständige Schutzziele, also hohe Güter der Verfassung. Gleichwohl bewegen sich beide in einem Spannungsverhältnis, dem die Richter nicht aus dem Weg gehen können. Es war der Eindruck entstanden, die Rechte der Eltern würden besonders hochgehalten. Dazu gekommen ist es hierzulande durch die Schatten der Vergangenheit. Es gab mannigfache Verletzungen von Elternrechten in der Geschichte des 20. Jahrhunderts. Das Bundesverfassungsgericht hat aber 2017 endlich unmissverständlich klargestellt, dass der Staat nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist, die Pflege und Erziehung des Kindes sicherzustellen. Grundsätzlich ist die Schutzverantwortung für das Kind laut Grundgesetz zwischen Eltern und Staat aufgeteilt. In erster Linie ist sie den Eltern zugewiesen.Dem Staat verbleibt jedoch eine Kontroll- und Sicherungsverantwortung dafür, dass sich ein Kind in der Obhut seiner Eltern tatsächlich zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit entwickeln und gesund aufwachsen kann. Ist das Kindeswohl gefährdet, ist der Staat nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, die Pflege und Erziehung des Kindes sicherzustellen; das Kind hat insoweit einen grundrechtlichen Anspruch auf den Schutz des Staates.
Wie stärkt man den Kinderschutz vor Gericht?
Kinderrechte gehören ins Grundgesetz. Das würde Behörden zusätzlich Instrumente an die Hand geben, das Wohl der Kinder zu stärken. Jugendämter und Gerichte würden stärker in der Pflicht stehen, sämtliche Mittel auszuschöpfen, um zu erkennen, ob Kinder missbraucht werden oder nicht. Im besten Fall würde sich nicht nur die Ausbildung des Personals verbessern, sondern es würden auch deren zur Verfügung stehende Mittel aufgestockt.