Nach der Auftaktsitzung wurde nichtöffentlich verhandelt. (Symbolfoto) Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Im März hatte ein 20-Jähriger vor einem Wohnheim in Esslingen-Zell mit einer Hantelstange auf einen 23-Jährigen eingeschlagen. Nun ist er vom Landgericht Stuttgart verurteilt worden.

Esslingen/Stuttgart - Ein 20 Jahre alter Mann aus Esslingen ist am Freitag der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart mit. Die Hauptverhandlung war aufgrund des psychischen Zustandes des Angeklagten nichtöffentlich geführt worden. Auch das Urteil fiel ohne Zuschauer.

Wie berichtet, hatte der junge Mann am 19. März versucht, einen 23-jährigen Mitbewohner in einem Wohnheim in Zell mit einer etwa drei Kilogramm schweren, 30 Zentimeter langen Kurzhantelstange zu töten. Das Opfer habe vor der Unterkunft auf dem Bauch liegend geschlafen und sei von der Attacke überrascht worden. Der Angeklagte habe bei dem Angriff mindestens acht Mal auf den Kopf des Geschädigten eingeschlagen. Dieser erlitt eine Schädelfraktur und acht Platzwunden.

Der 20-Jährige wird dem Gerichtssprecher zufolge jetzt in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Zeitlich befristet ist die Unterbringung nicht.