Das Opfer von Gewalttaten im Ulmer Strafvollzug wird möglicherweise für den Rest seines Lebens unter den Folgen der schweren Verletzungen leiden müssen. Foto: SDMG

Ein Mithäftling soll einen 61-jährigen Mann vergewaltigt und ihm eine Gabel in den After gerammt haben. Am Landgericht Ulm ist der Täter nun zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Ulm - Wegen besonders schwerer Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung ist ein 19-jähriger Häftling am Montag in Ulm zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden (Aktenzeichen: 3 KLs Js 23303/17). Das Landgericht Ulm folgte damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die acht Jahre und sechs Monate nach Erwachsenenstraftrecht gefordert hatte.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der jetzt 19-Jährige im Herbst 2017 einen seinerzeit 61-jährigen Mitgefangenen in der gemeinsamen Zelle über mehrere Tage hinweg immer wieder geschlagen und dem Mann schließlich eine Gabel in den After gerammt hatte. Infolge der schweren inneren Verletzungen musste dem Opfer ein künstlicher Darmausgang gelegt werden. Später folgten weitere Operationen, mindestens ein Eingriff steht dem Opfer noch bevor.

Das Opfer von Gewalttaten im Ulmer Strafvollzug wird möglicherweise für den Rest seines Lebens unter den Folgen der erlittenen schweren Verletzungen leiden müssen. Eine Operation zur Behebung einer schweren Darmverletzung des 61-Jährigen sei nicht erfolgreich gewesen, sagte dessen Rechtsanwältin am Montag bei der Fortsetzung des Prozesses vor dem Ulmer Landgericht. Nach ihrem Kenntnisstand sei es dabei nicht gelungen, die zuvor wegen schwerer inneren Verletzungen erfolgte Verlegung des Darmausgangs des Mannes wieder rückgängig zu machen.