Unter Ausschluss der Öffentlichkeit geht es am Landgericht Stuttgart um versuchten Mord mit einer Hantelstange. (Symbolfoto) Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Im März hatte ein 23-Jähriger auf einer Wiese in Esslingen geschlafen, als ein 20-Jähriger mutmaßlich mit einer Hantelstange auf seinen Kopf einschlug. Der Fall wird am Landgericht Stuttgart verhandelt – Zuschauer sind nicht erlaubt.

Esslingen/Stuttgart - Mit mehr als einer Stunde Verspätung wird der Angeklagte – an Händen und Füßen gefesselt – am Montagmorgen in den Gerichtssaal geführt. Seit vergangener Woche wird vor einer Jugendkammer am Stuttgarter Landgericht wegen versuchten Mordes gegen den 20-Jährigen verhandelt – wir berichteten. In der Auftaktsitzung in der vergangenen Woche war bislang nur die Anklageschrift verlesen worden. Zu der Tat hatte sich der 20-jährige Mann nicht geäußert. Wegen seines Gesundheitszustandes war der Beginn der Hauptverhandlung davor mehrmals verschoben worden.

Die Staatsanwaltschaft legt dem jungen Mann zur Last, er habe am 19. März dieses Jahres gegen 14.45 Uhr versucht, einen 23-jährigen Mitbewohner in einem Esslinger Wohnheim mit einer etwa drei Kilogramm schweren Kurzhantelstange zu töten. Das Opfer habe zu dieser Zeit auf einer Wiese vor der Unterkunft auf dem Bauch liegend geschlafen und sei von der Attacke überrascht worden. Der Angeklagte habe mindestens achtmal auf den Kopf des Geschädigten eingeschlagen. Der 23-Jährige erlitt durch die Schläge unter anderem eine Schädelfraktur und acht Platzwunden.

Keine Zuschauer beim Prozess

In was für einem Verhältnis der mutmaßliche Täter und das Opfer zueinander stehen, ist bisher nicht bekannt. Fest steht nur, dass beide Männer zur Tatzeit im gleichen Wohnheim in Esslingen-Zell untergebracht waren.

Am Morgen des zweiten Prozesstages ist geplant, dass der Angeklagte zu seiner Person und zur Tat aussagt. Wenn das Gericht den Werdegang und die persönlichen sowie finanziellen Umstände des Angeklagten kennt, hilft dies bei der Bewertung der Tat und auch bei der Bemessung der Strafe.

Aber dem 20-Jährigen geht es nicht gut, heißt es. Dem Vernehmen nach soll er sehr aufgebracht sein. Daher die Verzögerung. Der Angeklagte, der offenbar psychisch schwer erkrankt ist, soll sich Justizbeamten gegenüber sehr aggressiv verhalten haben. Das Gerichtsverfahren stelle für ihn eine starke Belastung dar, so die Einschätzung der Vorsitzenden Richterin, welche sich auf ein psychiatrisches Gutachten stützt. Im „gesundheitlichen und erzieherischen Interesse“ des jungen Mannes – also zu seinem Schutz – entschied das Gericht schließlich, die Hauptverhandlung nichtöffentlich fortzusetzen. Das bedeutet, dass auch bei den die folgenden Terminen Zuhörer nicht zugelassen sind.