Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Unnötige Bürokratie oder wichtiges Kontrollinstrument? Foto: dpa/Patrick Pleul

Bereits seit letztem Januar ist in Deutschland ein umstrittenes Portal aktiv, das Krankschreibungen ohne Arztbesuch anbietet. Gegen das französische Pendant klagt nun der Zentralverband der französischen Krankenversicherer.

Stuttgart - Während in Deutschland bereits seit Ende 2018 die Website „au-schein.de“ aktiv ist, startete das französische Pendant „arretmaladie.fr“ erst am 7. Januar dieses Jahres. Beide Portale bieten Krankschreibungen an, ohne dass ein Arztbesuch notwendig ist.

Wie zuvor auch der deutsche Service hat auch der französische Ableger mit Startschwierigkeiten zu kämpfen. Die Ärztezeitung berichtet von einer angekündigten Eilklage des höchsten Gremiums der französischen Krankenversicherungen Caisse Nationale d’Assurance Maladie (CNAM). Demnach bemüht sich der Dachverband um eine Schließung des Portals, das laut Ärzteblatt schon am ersten Tag wegen Überlastung über Stunden hinweg nicht zu erreichen war.

Auch Ärzteverbände äußerten sich kritisch, Krankenscheine dürften nicht wie eine Pizza online bestellt werden. Die französische Ärztekammer erwägt ebenfalls rechtlich gegen das Portal vorzugehen. Die CNAM weist dem Bericht zufolge darauf hin, dass der Online-Service mit einer Kostenübernahme durch die Krankenkassen wirbt. Der Dachverband hält das für irreführend, da die Patienten in Frankreich dafür belegen können müssen, dass sie ihren Hausarzt zuvor nicht erreichen konnten.

In Deutschland schreibt das Portal explizit, dass der Service nicht gegenüber gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann. Die anfängliche Ferndiagnose über WhatsApp wurde vom Landgericht Hamburg untersagt, das Unternehmen hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Zur Zeit arbeitet „au-schein.de“ mit Ärzten in Schleswig-Holstein zusammen, da dort das sogenannte „Fernbehandlungsverbot“ nicht mehr gilt. Es ist jedoch noch immer umstritten, inwieweit die ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gültig sind und die Arbeitsweise des Portals rechtssicher ist.

Durch künftige Gesetzgebung dürfte das Anbieten derartiger Services aber tendenziell leichter werden. So werden etwa Krankmeldungen in Papierform ab Januar 2021 durch ein elektronisches Meldeverfahren ersetzt.