Nach den Schüssen am Josef-Hirn-Platz hat die Polizei einen Tatverdächtigen festgenommen. Foto: dpa

Die Polizei hat einen Tatverdächtigen festgenommen, der am 30. April am Josef-Hirn-Platz in Stuttgart-Mitte geschossen haben soll. Was waren die Hintergründe?

Stuttgart - Das Schweigen der Opfer hat nichts genützt: Die Polizei ist auch auf anderen Wegen auf den mutmaßlichen Pistolenschützen vom Josef-Hirn-Platz in der Stuttgarter Innenstadt gekommen. Dabei handelt es sich um einen 20-Jährigen, der bereits wegen Gewaltdelikten vorbestraft ist. Bei der Auseinandersetzung am 30. April waren zwei 18 und 25 Jahre alte Beteiligte durch Schuss- beziehungsweise Stichverletzungen erheblich verletzt worden.

Das kollektive Schweigen gegenüber der Polizei lässt sich offenbar damit erklären, dass man die landsmannschaftliche Auseinandersetzung untereinander zu regeln gedenkt. Der Tatverdächtige ist ebenso wie die schweigenden Verletzten Deutscher kurdischer Abstammung. Die Beteiligten werden dem Dunstkreis der früheren Straßenbanden Red Legion und Bahoz zugerechnet – und sind sich offenbar einig, dass das alles die Polizei nichts angeht.

Der Verdächtige wird in Ulm aufgespürt

Der 20-Jährige wurde am Montag gegen 21 Uhr in Ulm ausfindig gemacht und festgenommen. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Staatsanwalt schon einen Haftbefehl erwirkt. Am Dienstag schickte ihn ein Richter in Untersuchungshaft. Der Verdächtige soll den 25-Jährigen niedergeschossen haben. Als die alarmierte Polizei am Tatort eintraf und bei den Befragungen auf wenig kooperative Beteiligte stieß, war der 20-Jährige wohl bereits vom Tatort verschwunden.

Mit welchen technischen Möglichkeiten die Ermittler auf die Spur des Verdächtigen kamen, mochte die Polizei nicht verraten. Allerdings werden bei handfesten Auseinandersetzungen stets Spuren hinterlassen, die dann in den Labors der Kriminaltechnik zu Visitenkarten werden können. Der 20-Jährige aus Stuttgart ist bei den Ermittlungsbehörden kein Unbekannter. „Der Beschuldigte ist wegen Körperverletzungsdelikten und Nötigung bereits vorbestraft“, sagt Staatsanwaltssprecher Heiner Römhild. Wie lange schweigen die Zeugen? Hinweise werden über Telefon 07 11 / 89 90 - 57 78 erbeten.