Tausende nahmen am 7. November an der Demonstration der Stuttgarter Initiative ·Querdenken· auf dem Augustusplatz in Leipzig teil. Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Nach der aus dem Ruder gelaufenen „Querdenken“-Demonstration in Leipzig hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) die Begründung für seinen umstrittenen Beschluss vorgelegt, der die Versammlung in der Innenstadt erlaubt hatte.

Leipzig/Bautzen - Drei Tage nach der aus dem Ruder gelaufenen „Querdenken“-Demo in Leipzig hat das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Begründung für seinen umstrittenen Beschluss vorgelegt, der die Versammlung in der Innenstadt erlaubt hatte. Die Stadt Leipzig hatte die Demonstration zuvor eigentlich auf einen großen Messe-Parkplatz am Stadtrand verlegen wollen.

Laut Begründung sind die Richter auf der Grundlage einer Gefahrenprognose der Polizei von 16 000 Teilnehmern ausgegangen. Für eine solche Menschenmenge sei der Augustusplatz in Leipzig groß genug gewesen, auch unter Wahrung der Corona-Abstandsanforderungen von sechs Quadratmetern pro Person, hieß es. Zusammen mit einigen Nebenstraßen habe es auch noch einen ausreichend großen Puffer gegeben.

Forschungsgruppe schätzte die Zahl sogar auf 45.000

Zudem habe der von den Veranstaltern von Anfang an gewünschte Platz zumindest „eine gewisse Wahrscheinlichkeit“ geboten, dass sich die Menschen auch wirklich dort versammeln und nicht ungeordnet in der Stadt verteilen, teilte das OVG am Dienstagabend in Bautzen mit. Nach der Verlegung an die Messe hatte der Anmelder angekündigt, die Demo dort nicht abhalten zu wollen.

Das steckt hinter der Querdenken-Initiative:

Tatsächlich versammelten sich am Samstag deutlich mehr als 16 000 „Querdenker“ in der Innenstadt. Die Polizei ging von 20 000 Teilnehmern aus. Die Initiative „Durchgezählt“, eine Forschungsgruppe der Universität Leipzig, schätzte die Gesamtzahl sogar auf 45 000. Ganz überwiegend trugen sie nicht die geforderten Masken. Die Stadt löste die Versammlung auf. Danach erzwangen die Menschen einen Gang über den Leipziger Ring.