Ein Bronze-Wolf des Küntslers Opolka steht mit Hitlergruß vor dem Karl-Marx-Monument. (Symbolfoto) Foto: dpa-Zentralbild

In einem Schnellverfahren ist ein 33-Jähriger in Chemnitz wegen des „Hitlergrußes“ zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Chemnitzer muss zudem eine Geldstrafe zahlen.

Chemnitz - Zwölf Tage nach einer gemeinsamen Kundgebung von AfD, Pegida und Pro Chemnitz hat das Amtsgericht Chemnitz einen Demonstranten zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Amtsrichter sprach den 33-Jährigen am Donnerstag in einem Schnellverfahren schuldig, den „Hitlergruß“ gezeigt und bei der Personalienfeststellung in Richtung eines Polizeibeamten geschlagen zu haben. Zudem muss der Chemnitzer, der von den Behörden als Gewalttäter Sport eingestuft wird, eine Geldstrafe von 2000 Euro zahlen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft will eine Berufung prüfen. Sie hatte eine Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung gefordert.