Gegen den Landtagsabgeordneten Stefan Räpple wird ermittelt. (Archivbild) Foto: dpa/Marijan Murat

Nachdem der Landtagsabgeordnete Stefan Räpple auf einer Demo in Mainz zu Gewalt aufgerufen hat, ermitteln nun Staatsanwälte gegen ihn. Die Immunität des aktuell noch Angehörigen der AfD-Fraktion wurde aufgehoben.

Koblenz/Stuttgart - Nach einem Gewaltaufruf bei einer Demo in Mainz ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gegen den Landtagsabgeordneten Stefan Räpple. Der Politiker steht im Verdacht, öffentlich zu einer Straftat aufgefordert zu haben. Die Immunität des noch zur AfD-Fraktion gehörenden Abgeordneten ist am Dienstag aufgehoben worden, sagte Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer der Deutschen Presse-Agentur. Die Behörde aus Koblenz ist zuständig, weil eine extremistische Straftat im Raum steht. Räpple zeigte sich am Mittwoch überrascht vom Vorwurf und kündigte an, sich mit seinem Rechtsanwalt zu beraten.

Räpple hatte Ende September auf einer Demonstration in Mainz zum gewaltsamen Umsturz der Regierung aufgerufen. Die baden-württembergische AfD-Fraktion hatte daraufhin angekündigt, ihn mit sofortiger Wirkung aus der Fraktion auszuschließen. Unklar bleibt, wieso der Abgeordnete auch vier Wochen später noch in der Fraktion als Mitglied gelistet ist. Die Fraktion wartet nach Angaben eines Sprechers auf eine schriftliche Erklärung Räpples, der zumindest nicht mehr Mitglied der Partei ist. Ende September hatte das Bundesschiedsgericht der AfD seinen Ausschluss aus der Partei bestätigt.

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Landtags- und Bundestagsabgeordnete haben Immunität, damit sie zunächst gegen Strafverfolgung geschützt sind. Staatsanwaltschaften können - wie in Räpples Fall - jedoch ermitteln, wenn der Landtag den Eingang des Schreibens der Staatsanwaltschaft lediglich bestätigt. Ein Sprecher des Landtags sagte am Mittwoch, dass man sich generell nicht zu Immunitätsfragen äußere.