Der 30-jährige Iraker hatte am 18. August auf der Berliner Stadtautobahn gezielt vor allem Motorräder, aber auch Autos gerammt. Sechs Menschen wurden verletzt, drei davon schwer. Foto: dpa/Tino Schöning

Nach schweren Straftaten von Asylbewerbern stellt sich oft die Frage, ob es zuvor Versäumnisse der Polizei oder anderer Behörden gab. Zumindest die Einwanderungsbehörden hätten oft früher eingreifen können.

Berlin - Obwohl Finnland für sein Asylverfahren zuständig war, versuchten deutsche Behörden 2016 nicht, den späteren Berliner Autobahn-Attentäter dorthin zurückzuschicken. Der Iraker war im März 2016 ins Land gekommen. Nach den europäischen Dublin-Regeln hätte Deutschland sechs Monate Zeit gehabt, ihn zurück nach Finnland zu schicken. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) stellte nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aber nicht einmal einen entsprechenden Antrag. Die Behörden waren zu diesem Zeitpunkt wegen des großen Zuzugs Schutzsuchender überlastet.

Der heute 30-jährige Iraker hatte am 18. August auf der Berliner Stadtautobahn gezielt vor allem Motorräder, aber auch Autos gerammt. Sechs Menschen wurden verletzt, drei davon schwer. Gegen den Mann wird wegen versuchten Mordes ermittelt. Er handelte nach Einschätzung der Behörden aus islamistischen Motiven und ist in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht.

Der Iraker war 2015 nach Finnland gekommen und stellte dort einen Asylantrag, der Anfang 2016 abgewiesen wurde. In Deutschland stellte er erneut einen Asylantrag, der im August 2017 abgelehnt wurde.

Feuerwehrmann liegt noch immer auf der Intensivstation

Er wurde daraufhin allerdings nicht in den Irak abgeschoben, sondern lebt hierzulande mit einer Duldung. Zur Begründung sagte Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) am 20. August im Berliner Abgeordnetenhaus, dass „Deutschland im Moment grundsätzlich nicht in den Irak abschiebt, weil es sich dabei um ein Bürgerkriegsland handelt“. Ausnahmen seien „schwerste Gewalttäter, Mörder, Vergewaltiger, Personen, die schwerste Körperverletzungen begangen haben, Terroristen; all das sind Erkenntnisse, die vorher bei diesem Täter nicht bekannt waren“.

Wenn man Entscheidungen aus formalen Gründen ausklammert, erhielt im vergangenen Jahr jeder zweite irakische Asylsuchende hierzulande Schutz. 2019 wurden 30 Menschen aus Deutschland in den Irak abgeschoben, im Jahr davor waren es 35 Personen. Der Irak zählt seit Jahren zu den Hauptherkunftsländern Asylsuchender in Deutschland.

Ein Berliner Feuerwehrmann, der bei dem islamistisch motivierten Anschlag vor rund drei Wochen lebensgefährlich verletzt wurde, liegt noch immer auf der Intensivstation eines Krankenhauses. „Der Zustand des Kollegen ist nach wie vor unverändert“, teilte die Feuerwehr am Mittwoch mit. „Er wird weiterhin intensivmedizinisch betreut. Wir stehen in engem Kontakt mit der Familie und den behandelnden Ärzten.“