Der Mann muss für die Polizeieinsätze zahlen. (Symbolbild) Foto: dpa/Monika Skolimowska

Laut einer Gerichtsentscheidung am Aachener Verwaltungsgericht muss ein 24-Jähriger nach einer Bomben- und drei Amokdrohungen für die Polizeieinsätze zahlen.

Aachen - Ein 24-Jähriger muss laut einer Gerichtsentscheidung nach einer Bomben- und drei Amokdrohungen für die Polizeieinsätze zahlen. Die Richter am Aachener Verwaltungsgericht wiesen am Montag seine Klage gegen den Gebührenbescheid des Kreises Heinsberg über knapp 40 000 Euro ab. Der Mann war bereits in einem Strafverfahren unter anderem wegen dieser Drohungen 2014 zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Sein damaliges Geständnis sei falsch gewesen, die Droh-Mails seien nicht von ihm gewesen, begründete sein Anwalt am Montag die Klage gegen die Forderung des Kreises Heinsberg.

Die Richter waren aber davon überzeugt, dass das damalige Geständnis richtig war. „Es passt zu sehr ins Ermittlungsergebnis der Polizei“, begründete der Vorsitzende Richter die Entscheidung des Gerichts. Dafür spreche auch die Persönlichkeitsstruktur des Mannes.

Der Kläger hatte demnach am 14. Mai 2013 per Mail bei der Polizei einen Amoklauf an der Realschule Heinsberg angekündigt. Am 18. Mai soll er bei der Realschule selbst ein Massaker an Schülern und Lehrern für den 22. Mai angekündigt haben. Am 17. Mai sollte laut einer Drohung bei einem Sommerfest an einem See in Heinsberg eine Splitterbombe explodieren. Und in zwei weiteren Mails soll er mit einem Amoklauf an der Städtischen Hauptschule in Hückelhoven gedroht haben.