Hat VW seine Pflichten gegenüber den Dieselkäufern vernachlässigt? Darüber wird in den kommenden Monaten vor Gericht verhandelt. Foto: dpa/Patrick Pleul

Für den Volkswagen-Konzern geht es im Streit mit seinen deutschen Dieselkunden um Milliarden. Innerhalb weniger Tage sind nun Zehntausende weitere Kunden der Klage beigetreten.

Stuttgart - Die Musterfeststellungsklage, die Schadenersatzansprüche von Dieselkäufern gegen VW klären soll, hat kurz vor Meldeschluss stark an Zulauf gewonnen. Die Zahl der Käufer, die sich der Klage angeschlossen haben, ist seit Mitte September um 25 000 auf 463 000 gestiegen, teilte das Bundesamt für Justiz unserer Zeitung mit.

Steigenden Zulauf verzeichnen offenbar auch die von Prozessfinanzierern geführten Klagen, die ebenfalls das Ziel verfolgen, mögliche Schadenersatzansprüche von VW-Dieselbesitzern geltend zu machen. Sie argumentieren damit, dass ihre Autos durch Fahrverbote an Wert verloren hätten.

500 Euro Prämie für Wechsler

Der Prozessfinanzierer My Right, der zuletzt angab, rund 60 000 Dieselbesitzer zu vertreten, bot Musterklägern am letzten Tag des möglichen Austritts eine Zahlung von 500 Euro für den Wechsel an, was nach Angaben eines Sprechers auf ein enormes Interesse stieß und zum zeitweiligen Zusammenbruch der Webseite dieses Anbieters führte.

Bis zum 29. September konnten Dieselfahrer dem Musterverfahren beitreten, in dem zunächst grundsätzlich geprüft wird, ob die Käufer überhaupt einen Anspruch auf Schadenersatz haben, den sie dann individuell vor Gericht geltend machen können. Einen Tag später lief die Frist ab, bis zu der sich Kläger, die bereits eingetragen waren, wieder abmelden konnten. Sie wurden intensiv von Prozessfinanzierern umworben. Bei der Anzahl der Musterkläger sind die Austritte, etwa zugunsten solcher Prozessfinanzierer, bereits berücksichtigt.

Tauziehen um die Kläger

Prozessfinanzierer hatten Musterkläger mit dem Argument umworben, ihre Klage führe, anders als das zweistufige Musterverfahren, zu einer schnelleren Entscheidung über den Schadensatz. Dies verringere auch das Risiko, dass von einer Entschädigung ein hoher Betrag für die zwischenzeitliche Nutzung des Autos abgezogen wird.