Nach dem Urlaub ab in die Quarantäne? Foto: FamVeld / shutterstock.com

Die Sommerferien in Baden-Württemberg stehen vor der Tür. Daher fragen sich viele Eltern im Moment, ob ihre Kinder nach dem Urlaub ebenfalls in Quarantäne müssen. Wir klären auf.

Wer 2021 in den Urlaub fährt, sollte sich nicht nur auf die Reise vorbereiten, sondern sich auch gut über die Corona-Regeln informieren. Insbesondere die Quarantänepflicht sollte nicht außer Acht gelassen werden. Denn wer aus einem Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet nach Deutschland zurückkehrt, muss grundsätzlich in Quarantäne. Für die drei Einstufungen gelten jedoch einige Ausnahmen.

So müssen vollständig Geimpfte und Genesene, die aus einem Risiko- oder Hochinzidenzgebiet nach Deutschland einreisen, nicht in Quarantäne, wenn sie den entsprechenden Nachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik (https://einreiseanmeldung.de) einreichen. Die zehntägige Absonderungspflicht nach einer Reise in ein Risikogebiet kann außerdem umgangen werden, wenn vor der Einreise ein negatives Testergebnis über das Einreiseportal übermittelt wird.

Reiserückkehrer aus einem Hochinzidenzgebiet müssen für zehn Tage in Quarantäne, können sich aber ab dem fünften Tag freitesten. Lediglich der Urlaub in einem Virusvariantengebiet verpflichtet alle Reiserückkehrer, egal ob geimpft/genesen oder nicht, zu einer 14-tägigen Quarantäne, die nicht vorzeitig beendet werden kann. Wie sieht es nun aber mit den Kindern aus?

Müssen Kinder in Quarantäne?

Ja, auch Kinder müssen nach einer Reise in ein Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet in Quarantäne. Für sie gelten dieselben Regeln wie für Erwachsene - egal, wie alt die Kinder sind. Nach einer Reise in ein Hochinzidenzgebiet kann die Freitestung ebenfalls frühestens nach 5 Tagen erfolgen. Welche Länder im Moment welche Einstufung haben, erfahren Sie auf der Seite des Robert Koch-Instituts. Darüber hinaus können Sie sich auf der Seite des Auswärtigen Amts über die genauen Einreisebestimmungen in Ihrem Zielland informieren.

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