Syriens Präsident Baschar al-Assad. Foto: AFP

Eine entfernte Verwandte von Syriens Präsident Baschar Al-Assad ist in Münster vom Verwaltungsgericht als Flüchtling anerkannt worden. Zuvor war der Asylantrag der Frau abgelehnt worden.

Münster - Eine entfernte Verwandte des syrischen Machthabers Baschar Al-Assad ist in Deutschland als Flüchtling anerkannt. Das Verwaltungsgericht Münster veröffentlichte am Mittwoch eine entsprechende Entscheidung von Anfang Dezember.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte Anfang 2017 den Asylantrag der Frau abgelehnt und auf einen zumutbaren Aufenthalt im Libanon verwiesen. Dagegen hatte die 47 Jahre alte Frau mit syrischem und libanesischem Pass geklagt. Zu diesem Zeitpunkt lebte sie im Kreis Warendorf (Az.: 8a K 925/17.A, nicht rechtskräftiges Urteil vom 5. Dezember).

Gericht: Frau besonders gefährdet

Nach Ansicht des Gerichts muss die Frau bei einer Rückkehr mit Verfolgung rechnen. Sie sei besonders gefährdet. Die Klägerin war seit 1993 mit einem Cousin des heutigen Präsidenten verheiratet. Ihr Mann hatte laut Gericht in der syrischen Armee eine führende Rolle und kam 2014 unter nicht geklärten Umständen ums Leben.

Ihr Sohn sitzt seit Januar 2016 wegen Mordes im Gefängnis, sie selbst wurde im September 2015 in ihrem eigenen Haus angeschossen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts ist die Frau auch in Syriens Nachbarland Libanon nicht sicher vor Verfolgung.