Das Ermittlerduo Ivo Batic und Franz Leitmayr aus dem Münchner Tatort suchen den Mörder des dreizehnjährigen Emils. Foto: Bavaria Fiction GmbH/BR/Hendrik Heiden/Hendrik Heiden

Der letzte „Tatort“ vor der Sommerpause erregt die Gemüter, denn der Mörder und seine Komplizen kommen straffrei davon

Stuttgart - Mit einem Knall und viel Ratlosigkeit verabschiedet sich der Tatort mit „Lass den Mond am Himmel stehn“ in die Sommerpause. Denn am Ende gibt es keine Anzeige – obwohl klar ist, wer die Tat begangen hat. Und das ist auch rechtmäßig – belegt durch § 258, Absatz 6 im Strafgesetzbuch, erklärt Rechtsanwalt Jens Rabe.

Aber von vorne: Die Münchner Kommissare Ivo Batic (gespielt von Miroslav Nemec) und Franz Leitmayr (gespielt von Udo Wachtveitl) ermitteln in einem Fall, bei dem der 13-jährige Emil tot am Ufer der Isar gefunden wird. Die Umstände zum Tathergang sind unklar. Die Spur seines Smartphones verliert sich in der Nähe eines Parkplatzes, der als Treffpunkt für anonymen Sex bekannt ist. Ein Sexualdelikt konnte schnell ausgeschlossen werden. Und die Leiche des Teenagers lag mehr als 20 Kilometer vom Parkplatz entfernt.

Die Beweggründe des Mörders sind schleierhaft

Die Schauplätze des Tatorts sind die gut betuchten Familienhäuser der Kovacics und der Schellenbergs. Bei Ersteren handelt es um die Mutter und den Stiefvater des toten Emils. Familie Schellenberg ist wiederum vermeintlich die letzte, die Emil noch lebend gesehen haben, als er am Abend des Mordes bei seinem Schulfreund Basti war, um Videospiele zu zocken. Und von wo er nicht mehr heimgekommen ist.

Keiner der Beteiligten schien ein richtiges Motiv zu haben. Niemand drängte sich als Täter auf, wie es sonst so oft der Fall ist bei der Sonntagabend-Krimireihe. Ein Motiv – das wird zum Ende hin klar – war nicht absehbar, weil es keines gab. Basti Schellenberg, der gleichaltrige Schulfreund, hatte ihn umgebracht. Unbeteiligt und respektlos präsentierte er sich während des Films. Und ganz unverhohlen logen seine Eltern und entschuldigten sich für die deplatzierte Art des Sohnes – er habe eben auch seinen besten Freund verloren.

Strafmündig ist man ab dem 14. Lebensjahr

Dabei schlug Basti fast schon gelangweilt auf Emil mit einem Skateboard ein, sodass dieser tot umfiel. Die Eltern bemerkten die Tat und schafften die Leiche weg. Als Batic und Leitmayr dem Trio auf die Schliche kam, meinte die Mutter flapsig: Das Kind sei 13 Jahre alt und somit nicht strafmündig.

Während der gemeine Zuschauer vor dem Fernseher nun dachte: okay, aber die Eltern müssten – zwecks Mithilfe zur Vertuschung belangt werden, dem lieferte die Mutter, gleich den passenden Paragrafen, warum dem nicht so ist. § 258 regelt die Strafvereitelung, im Strafgesetzbuch. Im sechsten Absatz steht: „Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.“

Beziehungen werden vom Staat unter einen besonderen Schutz gestellt

Jens Rabe, Fachanwalt für Strafrecht erklärt, was dahinter steckt: „Persönliche Beziehungen stehen unter besonderem Schutz des Staates“. Allgemein bekannt sei das Zeugnisverweigerungsrecht, bei dem man nicht gegen nahe Angehörige aussagen muss. „Dieser Passus ist damit vergleichbar“, so der Anwalt. Der Rechtsstaat nehme zur Kenntnis, dass bei engen Beziehungen schnell ein Gewissenskonflikt entstehe, weil der Drang zu helfen aufkomme – egal wie schlimm die Tat auch gewesen sein mag.

Rabe selbst kann sich an maximal zwei Fälle aus den vergangenen 15 Jahren erinnern, bei dem dieser Passus gegriffen hätte. In der Realität kommt es nicht häufig vor. Denn: Sobald die Angehörigen tatsächlich Mittäter sind, werden sie auch mitangeklagt. Eine Leiche ins Wasser zu werfen, um den Mord zu vertuschen, gehört nicht dazu. Und so zeigte der Münchner Tatort auf verstörend unangenehme Weise, wie hoch der Staat den Schutz der Familie ansetzt.