Am Tatort bei der Villa Rustica ist die „Soko Zement“ im Jahr 2007 mit einem Leichensuchhund im Einsatz. Foto: Eva Herschmann

Vor zehn Jahren wurde Yvan Schneider bestialisch in Rommelshausen ermordet. Der Täter ist inzwischen in der Psychiatrie und kommt wohl nie mehr auf freien Fuß.

Kernen - Es gibt Wunden, die kann keine Zeit heilen, und Taten, die durch keine Strafe gesühnt werden können. Der Mord an Yvan Schneider jährt sich an diesem Montag zum zehnten Mal. Fabienne und Pierre Schneider, die Eltern des Getöteten, werden den Todestag in ihrer Heimat Frankreich verbringen. Dort hat sie auch die Nachricht erreicht, dass der Mörder ihres Sohnes, der Türke Deniz E., damals 18 Jahre alt und arbeitslos, wohl so schnell nicht auf freien Fuß kommen wird, weil er direkt nach Beendigung seiner Haftstrafe in eine psychiatrische Einrichtung eingeliefert wurde.

Yvan Schneider Foto: privat
Der Prozess vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Stuttgart im Februar 2008 dauerte fünf Prozesstage. Am 5. März wurde das Urteil verkündet, das auf gemeinschaftlichen Mord lautete. Der Haupttäter, der Yvan Schneider aus übersteigerter Eifersucht getötet hatte, erhielt die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren. Ebenso sein gleichaltriger Freund, ein Deutsch-Russe, der wie Deniz E. zutrat und zuschlug. Die 16-Jährige, die mit ihrer Lügengeschichte, sie habe ein Verhältnis mit dem Opfer gehabt, die Tat ausgelöst hatte, bekam neun Jahre Jugendstrafe. Der 23-jährige Deutsch-Pole, der bei der Beseitigung der Leiche geholfen hatte, war zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

Drei der vier Tatbeteiligten sind mittlerweile aus dem Gefängnis entlassen. Auch Deniz E., der nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurde, ist aus dem Strafvollzug entlassen, aber er ist nicht frei, sondern wurde am 15. August von der JVA direkt in die Psychiatrie überstellt. Dort wird er, zumindest nach Einschätzung von Jan Holzner, dem Ersten Staatsanwalt in Stuttgart, wohl auch noch für eine lange Zeit bleiben. „Die vom Gericht angeordnete Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung ist zeitlich unbefristet.“

Das Urteil beschert dem Angeklagten eine eingeschränkte Schuldfähigkeit

Im Urteil von vor zehn Jahren hatte das Gericht dem Angeklagten eine „eingeschränkte Schuldfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung“ bescheinigt. „Damit hatten wir überhaupt erst die Möglichkeit, den Täter direkt nach Vollendung des Strafvollzugs in den Maßregelvollzug zu nehmen“, erklärt Jan Holzner. Die Anordnung auf eine Unterbringung in der Psychiatrie gelte so lange, bis Gutachter bescheinigten, dass bei Deniz E. keine psychische Erkrankung mehr vorliegt und er keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. „Das wird regelmäßig einmal im Jahr geprüft, und bis dahin wird er in der Psychiatrie bleiben.“

Ein kleines Fragezeichen bleibt indes. Denn nachdem die Strafvollstreckungskammer Pforzheim, einer Außenstelle des Landgerichts Karlsruhe, im Juni 2017 eine psychische Störung bei Deniz E. und damit die weitere Unterbringung bestätigt hatte, legte dieser Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat daraufhin das Landgericht angewiesen, ein aktuelles Gutachten einzuholen und neu zu entscheiden. Mit der Entscheidung sei Anfang September zu rechnen, sagt Jan Holzner.

Die Staatsanwaltschaft hat einen Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung gestellt

Bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart geht man davon aus, dass ein neues Gutachten zur gleichen Erkenntnis kommt, nämlich, dass bei Deniz E. eine psychische Erkrankung vorliegt und damit die Notwendigkeit einer Unterbringung in einer Einrichtung besteht. Zumal er sich bisher nicht wirklich therapiewillig gezeigt habe, sagt Jan Holzner. Sollte das Gericht wider Erwarten anders entscheiden, könne man dagegen Widerspruch einlegen. „Wir haben außerdem bereits einen Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung gestellt. Denn wir gehen nach wie vor davon aus, dass er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.“