Oscar Pistorius Foto: REUTERS POOL

Nach den tödlichen Schüssen auf seine Freundin muss Oscar Pistorius nun eine härtere Strafe fürchten. Ein Berufungsgericht hat das recht milde Urteil aus der Vorinstanz kassiert. Doch der einst gefeierte Sportler wehrt sich.

Johannesburg - Nach den tödlichen Schüssen auf seine Freundin muss Oscar Pistorius nun eine härtere Strafe fürchten. Ein Berufungsgericht hat das recht milde Urteil aus der Vorinstanz kassiert. Doch der einst gefeierte Sportler wehrt sich.

Johannesburg (dpa) - Der wegen Totschlags verurteilte frühere Paralympics-Star Oscar Pistorius hat eine Klage beim südafrikanischen Verfassungsgericht eingereicht. Seine Anwälte wollen versuchen, dort nachzuweisen, dass er Opfer eines unfairen Verfahrens geworden sei.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, Luvuyo Mfaku, bestätigte den Eingang der Klage bei dem Gericht in Johannesburg. Die Staatsanwaltschaft habe nun zehn Tage, um dazu Stellung zu nehmen, erklärte er weiter. Das Gericht werde dann über die Zulassung der Klage befinden.

Neues Strafmaß noch nicht festgelegt

Südafrikanische Juristen räumen Pistorius’ Klage vor dem Verfassungsgericht nur geringe Chancen ein.

Der unterhalb der Knie amputierte frühere Sprinter hatte am Valentinstag 2013 in seinem Haus seine damalige Freundin Reeva Steenkamp erschossen. Er selbst beteuerte stets, hinter einer geschlossenen Tür im Bad einen Einbrecher vermutet zu haben.

In erster Instanz wurde Pistorius wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt. In zweiter Instanz wurde er im Dezember 2015 allerdings wegen Totschlags schuldig befunden.

Im Englischen fiel dabei der Begriff „murder“ (Mord, vorsätzliche Tötung), der Straftatbestand entspricht nach deutschem Recht aber am ehesten dem Totschlag. Darauf stehen in Südafrika normalerweise mindestens 15 Jahre Haft. Das neue Strafmaß wurde noch nicht festgelegt.

Derzeit befindet sich der 29-jährige Pistorius unter Hausarrest in Pretoria.